Marius Dick war auf dem Heimweg. Der 22 Jahre alte Student der Geschichtswissenschaft hatte seine letzte Klausur geschrieben, es war kurz vor zehn Uhr am Morgen, als er über die Robert-Schuman-Allee nahe der Universität Trier lief. Er begegnete am Mittwoch vergangener Woche einem gleichaltrigen Mann, der ein Messer bei sich trug und ohne erkennbaren Grund auf den Studenten einstach. Der Täter floh, wurde aber kurz darauf von der Polizei gefasst und gestand die Messerattacke.Dick starb. Er war laut Ermittlern wohl ein „Zufallsopfer“. Der Täter, ein aus Afghanistan stammender Mann, der für eine Metallbaufirma in Trier arbeitete, befand sich zuvor in psychiatrischer Behandlung in einer Klinik. Die Eltern des getöteten jungen Mannes meldeten sich am Wochenende zu Wort. Sie nannten ihren Sohn beim vollen Namen und forderten, dass sich etwas in Deutschland ändert. „Der Fall meines Sohnes muss jetzt Deutschland aufrütteln“, sagte sein Vater der „Bild“-Zeitung.Die Messerattacke in AschaffenburgDie Sicherheitsbehörden beschäftigt die Frage schon seit Langem, wie sie psychisch Kranke im Blick behalten können, von denen eine potentielle Gefahr ausgehen kann. Beschleunigt wurde die Debatte von einer Messerattacke, die sich Anfang vergangenen Jahres in Aschaffenburg ereignete. Ein Mann stach dort auf Kleinkinder ein, die mit Erzieherinnen in einem Park waren. Ein zwei Jahre alter Junge wurde getötet, ebenso ein Passant, der den Täter stoppen wollte. Der Fall veränderte den Bundestagswahlkampf. Weil der Mann als Asylsuchender nach Deutschland gekommen war, brachte die Union das Zustrombegrenzungsgesetz in den Bundestag ein und nahm die Stimmen der AfD in Kauf.Der Täter von Aschaffenburg war aber auch schwer psychisch krank. In den Ländern wird seitdem über Reformen der Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetze, kurz PsychKHG, beraten. Alle 16 Länder verfügen darüber. In den PsychKHG ist geregelt, welche Hilfeleistungen Betroffene bekommen, welche Rechte sie haben und wie eine öffentlich-rechtliche Unterbringung, umgangssprachlich Zwangseinweisung genannt, abläuft.Dabei geht es um einen Freiheitsentzug für Personen, die meist keine Straftat begangen haben, aber die für sich selbst oder ihr Umfeld aufgrund der Erkrankung eine Gefahr darstellen können. Über die Einweisung entscheidet ein Richter. Die Reformbemühungen sehen vor, dass die Sicherheitsbehörden systematisch über die Entlassung von zuvor eingewiesenen Personen mit einer potentiellen Fremdgefährdung informiert werden.Ein Shitstorm begleitete das Gesetzgebungsverfahren in HessenWie heikel das Thema ist, zeigte sich in Hessen. Die dortige Landesregierung, getragen von CDU und SPD, reformierte im vergangenen Jahr bereits die PsychKHG. Die Messerattacke von Aschaffenburg wurde als ein Grund dafür genannt. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens in Wiesbaden warb der CDU-Gesundheitspolitiker Ralf-Norbert Bartelt vor knapp einem Jahr in einem Video auf Instagram für die Reform. Er sprach von schwer psychiatrisch Erkrankten, die eine Gefahr für sich selbst und für die Gemeinschaft seien. Künftig sollten sie den Ordnungsbehörden gemeldet werden.Im Internet brach ein Sturm der Entrüstung los. Der Vorwurf gegen die Landesregierung lautete, sie stigmatisiere psychisch Kranke. Dabei geht es um eine kleine Gruppe von Personen, die bereits in eine Psychiatrie eingewiesen worden waren und von denen bei ihrer Entlassung eine mögliche Fremdgefährdung ausgeht. Bartelt hatte, den Mechanismen sozialer Medien entsprechend, den Zusammenhang verkürzt und bat dafür später um Entschuldigung.„Die Polizei wird in Meldungen ertrinken“Der Psychiater Thomas Schillen, Chefarzt der Psychiatrie in Hanau, kritisierte in einer Expertenanhörung im Landtag den Gesetzentwurf. Er berichtete im Parlament, dass ihn schon heute Patienten fragten, ob er sie den Behörden melde. Es seien Patienten, die gar nicht betroffen seien, aber besorgt seien, irgendwo erfasst zu werden.Schillen warnte, dass der „vage Begriff der Sorge vor einer möglichen weiteren Gefährdung (…) viel zu weit gefasst“ sei. Die Folge sei, dass die Kliniken zum Selbstschutz niederschwellig meldeten. „Die Polizei wird in Meldungen ertrinken“, warnte Schillen. Die eigentlich wichtigen Mitteilungen, um die es geht, „nämlich die paar, die wir im Jahr wirklich kommunizieren wollen“, gingen unter.Das Gesetz wurde trotz der Kritik beschlossen. Inzwischen heißt es aus hessischen Psychiatrien, dass es zu einer deutlichen Zunahme an Meldungen gekommen sei. Das bestätigt das zuständige Gesundheitsministerium auf Anfrage der F.A.Z.: Zum Stichtag 30. April 2026 seien 91 Meldungen vorgenommen worden, in 34 Fällen wurden sogenannte Fallkonferenzen durchgeführt. „Dies verdeutlicht, dass die neu geschaffenen Instrumente in der Praxis angewendet werden“, so das Ministerium.Verschlechtert das Gesetz die Sicherheitslage?Der Hanauer Chefarzt Schillen führt gegenüber der F.A.Z. aus, dass es vermutlich einen Konsens darüber gebe, Personen zu melden, von denen eine hohe Gefahr zum Begehen von schweren Straftaten ausgeht. In „zwei, drei Fällen“ pro Jahr habe er das in der Vergangenheit auf Grundlage des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung getan, wie er im Landtag sagte. Der Konsens werde nicht dadurch eingeschränkt, dass die Personen psychisch krank seien. „Umgekehrt sind nur verschwindend wenige psychisch kranke Menschen zusätzlich gefährliche Straftäter“, so Schillen.Der Psychiater Thomas Pollmächer versteht, dass die Länder Handlungsbedarf sehen. Das hessische Vorgehen hält er aber für zu weitgehend. „Immer, wenn eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sollen der Polizei Daten übermittelt werden. Das wird die Sicherheitslage nicht verbessern, sondern verschlechtern“, befürchtet Pollmächer, der Vorstand der Psychiatervereinigung DGPPN ist. Denn die Sorge davor, den Sicherheitsbehörden gemeldet zu werden, könne dazu führen, dass das Hilfesystem weniger genutzt wird.Mit ähnlicher Kritik sind nun die Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen konfrontiert, die derzeit an der Novellierung der dortigen PsychKHG arbeiten. Die Schweigepflicht der Ärzte werde ausgehebelt, so die Kritik.Große Gefahr bei suizidgefährdeten PersonenEs geht nicht um Straftaten, die bereits begangen wurden, sondern um solche, die man verhindern will. Das Mittel dafür ist seit Langem die Fallkonferenz. Sie wird einberufen, wenn es um einen möglichen Amoklauf in der Schule, um einen Terrorverdacht, häusliche Gewalt und nun auch um schwer psychisch Kranke mit Fremdgefährdung geht. Weil die Handlungsmöglichkeiten der Polizei begrenzt sind, werden Vertreter des Sozialpsychiatrischen Dienstes, der Jugendämter, der Staatsanwaltschaften oder aus dem Gesundheitssektor hinzugezogen. Es sollen Hilfs- und Unterstützungsangebote gemacht werden, um eine Straftat zu verhindern.Der Psychologe Carsten Schenk, stellvertretender Leiter des Zentrums für polizeipsychologische Dienste und Services (ZPD), wird häufig hinzugezogen. „Es geht in den Fallkonferenzen oft um die Frage, was eine Person im Leben, in der Gesellschaft hält“, sagt Schenk. Von Personen mit Suizidgefahr gehe oft eine besonders große Gefahr aus, weil sie ihre bürgerliche Existenz gedanklich bereits aufgegeben hätten. „Am Ende ist das Ziel, abzuschätzen, unter welchen Bedingungen eine Person bereit ist, Gewalt zu begehen.“Gefährderansprachen können die Folge sein, mehr Polizeistreifen und bei einer unmittelbar bevorstehenden Straftat auch die Ingewahrsamnahme. Im Gespräch mit der F.A.Z. macht Schenk keine Angaben darüber, wie die Reform der PsychKHG die bisherige Arbeit verändert hat. Dafür sei der Zeitraum zu kurz, heißt es vom Landeskriminalamt. Grundsätzlich begrüßt die Polizei den besseren Datenaustausch.Der Psychiater Pollmächer hält wenig davon, sich vor allem auf den polizeilichen Ansatz zu konzentrieren. Psychisch Kranke, die mit einer richterlichen Einweisung ins Krankenhaus kommen, würden behandelt und entlassen, weil es keine akute Gefahr mehr gebe, so Pollmächer. Einzelne seiner Kollegen kritisieren, dass Patienten stabilisiert, aber die Behandlung nicht beendet würde. Pollmächer sagt, dass akute Gefahr der einzig legitime Grund sei, wieso Personen gegen ihren Willen festgehalten werden könnten.„Das größte Problem ist, dass viele nach ihrer Entlassung in ein tiefes Loch fallen“, sagt er. Oft fehle die ambulante Anschlussversorgung. Gerade für Hochrisikopatienten brauche es niedrigschwellige Therapieangebote. Pollmächer sieht solche Angebote lediglich in Hamburg und Bayern. Andere Länder vernachlässigten das Thema.