Wer 45 Jahre lang arbeitet und dabei weniger als 3771 Euro brutto im Monat verdient, kommt rechnerisch im Alter nicht über die Armutsgefährdungsgrenze. Das ist die Kernbotschaft aus Daten, die der Linke-Abgeordnete Dietmar Bartsch beim Bundessozialministerium und beim Statistischen Bundesamt angefragt hat.Die Armutsgefährdungsgrenze lag 2025 bei 1446 Euro brutto monatlich – definiert als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung. Wer darunterliegt, gilt statistisch als armutsgefährdet.

Im Osten: Mehr als die Hälfte betroffen

Laut Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamts (April 2025) verdienten bundesweit fast 39 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten weniger als 3700 Euro brutto. Im Osten lag dieser Anteil bei 54 Prozent – mehr als jeder Zweite.

Das Bundessozialministerium selbst nennt die Berechnung eine „abstrakte Modellrechnung“. Sie setzt voraus, dass jemand 45 Jahre lang exakt denselben Lohn bezieht – eine Annahme, die in der Realität kaum zutrifft. Lohnentwicklungen, Karrieresprünge, Unterbrechungen: All das bleibt außen vor.Hinzu kommt: Eine Rente unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze bedeutet nicht automatisch Altersarmut. Entscheidend ist die gesamte finanzielle Situation im Ruhestand. Private Renten, Ersparnisse, Wohneigentum oder andere Vermögenswerte können eine niedrige gesetzliche Rente ausgleichen. Genau dieses finanzielle Polster ist im Osten jedoch häufig dünner als im Westen. Viele Menschen haben dort über Jahrzehnte hinweg weniger verdient und konnten entsprechend weniger sparen oder Vermögen aufbauen. Für viele Ostdeutsche war die Wiedervereinigung mit beruflichen Brüchen, Arbeitslosigkeit oder längeren Phasen mit niedrigen Einkommen verbunden. Diese Unterschiede wirken bis heute nach.