Nachdem die Bundestagsverwaltung Beatrix von Storch wegen einer Deutschlandfahne gerügt hatte, setzt die AfD-Abgeordnete die Auseinandersetzung fort: Sie fuhr mit einem Elektroroller und einer daran befestigten Fahne durch die Flure des Bundestages. „Wir tragen die Fahne durch den Bundestag und in das ganze Land! Mit und auch ohne E-Scooter“, schrieb sie zu dem auf verschiedenen Plattformen veröffentlichten Video.

Dabei verbietet die Hausordnung des Bundestages in Paragraf 4 Absatz 5 das Mitbringen von Fahrrädern und Elektrorollern in die Gebäude. Wird das Konsequenzen haben?

Verstoß gegen die Hausordnung

Zum Anfang: Im Juni hatte von Storch gemeinsam mit weiteren AfD-Abgeordneten und Mitarbeitern vom Balkon eines Bundestagsgebäudes eine Deutschlandfahne geschwenkt und damit eine Demonstration auf der Straße unterstützt. Die Bundestagsverwaltung wertete dies später als Verstoß gegen die Hausordnung. Das Schwenken sei ein von außen wahrnehmbares Zeichen der Zustimmung zu der Versammlung gewesen.

Von Storch veröffentlichte das Schreiben auf X und fragte ihre Anhänger, ob sie die Fahne einrollen oder weiterschwenken solle. Einen Tag später stellte sie die Aufnahmen ihrer Fahrt durch den Bundestag ins Netz.