PfadnavigationHomeRegionalesHamburgKreis zieht vor GerichtStreit um Punk-Camp auf Sylt geht in die nächste RundeStand: 14:34 UhrLesedauer: 2 MinutenPunk-Protestcamp in Tinnum auf Sylt im Sommer 2025Quelle: Frank Molter/dpaDarf das Punkcamp auf Sylt bleiben – oder muss es kurz nach dem Aufbau wieder weichen? Ein neuer Gerichtsstreit entscheidet über die Grenzen des Versammlungsrechts und den umstrittenen Protest auf Deutschlands bekanntester Luxusinsel.Seit inzwischen fünf Jahren ziehen Hunderte Punks im Sommer auf die Nordseeinsel Sylt. Was 2022 mit dem 9-Euro-Ticket und einem spontanen Protest gegen soziale Ungleichheit begann, hat sich zu einem festen Termin im Kalender der Anhänger der Subkultur entwickelt. Am Sonntag soll das nächste Camp auf der Insel starten.Doch auch in diesem Jahr versuchen die Behörden, das Camp zu verhindern. So hatte der zuständige Kreis Nordfriesland dem Camp abgesprochen, als Versammlung zur politischen Meinungsbildung vom Versammlungsrecht geschützt zu sein, und den Aufbau der Zelte untersagt. Dagegen legten die Veranstalter Widerspruch ein. Im Eilverfahren haben sie erreicht, dass das Camp aufgebaut werden darf.Lesen Sie auchNun hat der Kreis Nordfriesland seinerseits Beschwerde gegen den Eil-Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig eingelegt. Das bestätigten der Kreis und das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht. Das Camp der Initiative „Aktion Sylt“ soll bis zum 26. August auf dem Festplatz in Tinnum stattfinden.Streitpunkt ist die Frage, ob es sich bei dem Camp um eine nach Artikel 8 des Grundgesetzes geschützte politische Versammlung handelt. Der Kreis Nordfriesland bezweifelt das. Nach seiner Auffassung steht nicht die politische Meinungsäußerung, sondern das gemeinsame Campen im Vordergrund. Das Lager sei überwiegend ein Schlaf- und Versorgungscamp.„Der Kreis ist inhaltlich immer noch nicht davon überzeugt, dass das Camp unter dem Schutz des Grundgesetzes steht“, sagte eine Sprecherin.Lesen Sie auchDie Beschwerde des Kreises hat keine aufschiebende Wirkung. Die Veranstalter können deshalb wie geplant mit dem Aufbau beginnen. Sollte das Oberverwaltungsgericht der Argumentation des Kreises folgen, müsste das Camp allerdings wieder aufgelöst werden.Inzwischen findet das Camp auf dem Festplatz in Tinnum statt, einem Ortsteil am Rand von Westerland. Dort ist der Protest für Urlauber deutlich weniger sichtbar als beim ersten Camp, das auf dem Rathausplatz in Westerland stattfand und dessen Bilder um die Welt gingen. Sylt – gelegen vor der Nordseeküste Schleswig-Holsteins – gilt als beliebtes Reiseziel und Zweitwohnsitz vieler Reicher. lno/juve