Quelle: dpa Hamburg/Schleswig-Holstein

17. Juli 2026, 11:29 Uhr

Im Sommer 2022 hatte es auf Sylt erstmals ein Punk-Camp gegeben. (Symbolbild)

© Lea Albert/​dpa

Der Kreis Nordfriesland hat vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts zum geplanten Punk-Protestcamp (20. Juli bis 26. August) auf Sylt eingelegt. Sollte das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde in diesem Eilverfahren zurückweisen, kann das Camp im geplanten Umfang stattfinden, wie eine Sprecherin des Kreises mitteilte. Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts (OVG) bestätigte den Eingang der Beschwerde. Zuvor hatten Medien berichtet.