Mehrere österreichische Verbotsregeln für Lkw auf der Brennerroute verstoßen einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge gegen EU-Recht. Nach Ansicht von Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona sind das Nacht- und Winterfahrverbot sowie Einschränkungen bei bestimmten Gütertransporten rechtswidrig.Das Nachtfahrverbot ist aus Sicht des Gutachters nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen, weil es den Verkehr nicht auf alternative Strecken umleite, sondern ihn lediglich auf Tageszeiten verlagere. Das Winterfahrverbot sei diskriminierend, weil es je nach Endziel eines Fahrzeugs angewendet werde. Beim sektoralen Fahrverbot für bestimmte Güter hätte Österreich mittlerweile prüfen müssen, ob die Maßnahme hätte gelockert werden können.
Dagegen sei eine Begrenzung der Anzahl der Lkw, die einfahren dürfen, auf höchstens 300 pro Stunde – auch Blockabfertigung oder »Dosierung« genannt – in Ordnung, wenn sie in einer bloßen Geschwindigkeitsbegrenzung bestehe.Verkehr auf Brennerroute nahm zuletzt weiter zuDer Brenner gilt als wichtigste Nord-Süd-Verbindung der Alpen. Er spielt für die Wirtschaft und die Reisenden von und nach Italien eine zentrale Rolle, ist jedoch chronisch überlastet.











