Der Plan der schwarz-roten Koalition, Krankschreibungen ab dem ersten Tag per Attest zur Pflicht zu machen, schlägt hohe Wellen. Ökonomen bezweifeln den Nutzen der Maßnahme, Arztpraxen befürchten Überlastung. Manche Menschen spüren ein Misstrauen der Regierung.Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn Ministerinnen und Minister aus dem Bundeskabinett krank werden oder Kanzler Friedrich Merz höchstselbst? Muss der CDU-Chef dann bei seinem Hausarzt ein Attest einholen?Freilich nicht. Formal ist ein Kanzler oder eine Kanzlerin nicht in einem Angestelltenverhältnis. „Die Mitglieder der Bundesregierung stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis“, sagt ein Regierungssprecher auf Anfrage des Tagesspiegels.Ein Regierungschef ist im Zweifel immer im Dienst.Ein RegierungssprecherFür Merz und die Mitglieder seines Kabinetts gibt es also keine Krankheitsregelung. Ein solches Szenario ist im entsprechenden Bundesministergesetz (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung) auch nicht geregelt. „Ein Regierungschef ist im Zweifel immer im Dienst“, sagt der Regierungssprecher und fügt hinzu: „Folglich besteht keine Attestpflicht und auch eine Kürzung der Amtsbezüge findet nicht statt.“Wie oft der Kanzler überhaupt krank ist und seine Regierungsgeschäfte nicht oder nur eingeschränkt ausüben kann, ist unklar. Der Krankenstand oder Fehltage der Mitglieder der Bundesregierung wird nicht statistisch erfasst. Minister müssen sich bei Merz krankmelden Dennoch kann ein Minister oder eine Ministerin im Krankheitsfall nicht einfach unentschuldigt zu Hause bleiben, um sich auszukurieren. Gemäß der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) „hat jedes Mitglied der Bundesregierung, bevor es den Sitz der Bundesregierung länger als einen Tag verlässt, dem Bundeskanzler Mitteilung zu machen“, sagt eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums (BMI) auf Anfrage des Tagesspiegels. „Nach hiesigem Verständnis wird diese Mitteilungspflicht auch auf Krankheitsfälle angewandt“, heißt es weiter.Im Übrigen müsse im Falle einer Verhinderung eines Bundesministers – etwa aufgrund einer Erkrankung – „eine Vertretung durch den dazu bestimmten Bundesminister“ erfolgen, sagt die Sprecherin.Eine Regelung im Krankenfall gibt es dennoch für den Kanzler und jene Mitglieder seines Kabinetts, die – wie Merz selbst – zugleich auch Abgeordnete des Bundestages sind. Denn für die Abgeordneten gilt sehr wohl eine Art Attestpflicht im Krankheitsfall. Ergo auch für Merz, wenn er als CDU-Abgeordneter im Plenarsaal unentschuldigt fehlt.In Sitzungswochen liegen im Bundestag Anwesenheitslisten aus. Wer der Sitzung ohne Begründung fernbleibt, dem werden 200 Euro von der Kostenpauschale für den Fehltag gestrichen. Die Diäten werden hingegen nur um 20 Euro eingekürzt, wenn die oder der Abgeordnete krank ist und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen kann. So wird das im Abgeordnetengesetz geregelt.Der Kanzler braucht also kein Attest im Krankheitsfall. Der Bundestagsabgeordnete Friedrich Merz theoretisch allerdings schon.
„Es besteht keine Attestpflicht“: Was ist, wenn Kanzler Merz krank wird?
Schwarz-Rot will den Menschen in Deutschland eine Krankschreibung ab dem ersten Fehltag abverlangen. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn Spitzenpolitiker krank werden? Wir haben nachgefragt.







