Europäischer Gerichtshof
Namen von Dopingsündern dürfen online veröffentlicht werden
Stand: 14.07.2026 • 16:40 Uhr
In Österreich werden die Namen gedopter und deshalb gesperrter Sportler online veröffentlicht. In Deutschland war das früher auch so, dann gab es allerdings datenschutzrechtliche Bedenken. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
In seinem heutigen Urteil betont der Europäische Gerichtshof, dass die Bekämpfung von Doping ein wichtiges Anliegen unserer Gesellschaft ist. Denn: Nur ohne Doping sei Sport fair, ehrlich und chancengleich. Zudem gefährde Doping die Gesundheit von Sportlern.






