Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat die umstrittenen Pläne zur Kürzung beim staatlichen Unterhaltsvorschuss der F.A.Z. gegenüber verteidigt. Anders als in anderen europäischen Staaten gebe es nur in Deutschland ein Unterhaltsvorschussrecht, das weitgehende Entlastungen vor allem für die Väter vorsieht. „Natürlich tun Kürzungen besonders weh, wenn es um Familien geht. Leider ist die Haushaltslage so dramatisch, dass wir auch um den schmerzhaften Rückbau von Leistungen nicht umhinkommen“, sagte Prien der F.A.Z. Die Ministerin verwies aber auch auf die Notwendigkeit, mit öffentlichen Mitteln verantwortungsvoll umzugehen – „auch und gerade mit Blick auf die kommenden Generationen“.Die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes sei das Ergebnis einer gemeinsamen Vereinbarung des Bundes mit den Ländern aus dem Juni dieses Jahres und folge einem ausdrücklichen Wunsch der Ministerpräsidenten und der kommunalen Spitzenverbände. Sie werde Länder und Kommunen spürbar entlasten und ermögliche zugleich, die Unterstützung dort zu konzentrieren, wo sie besonders gebraucht werde, nämlich bei den Kleinen, bei denen der Betreuungsbedarf ungleich höher sei, sagte Prien.Eine Leistung, die es so ausgedehnt nur in Deutschland gibtNach geltendem Recht besteht seit dem Jahr 2017 grundsätzlich ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Vor der Reform wurde die Leistung nur bis zum zwölften Geburtstag und für maximal 72 Monate gewährt. Im europäischen Vergleich enthält das deutsche Gesetz zur Unterhaltsvorauszahlung die längste mögliche Bezugsdauer und vergleichsweise hohe Zahlbeträge, zugleich die niedrigsten Voraussetzungen, sagte ein Sprecher des Ministeriums.In zahlreichen europäischen Staaten gibt es keine vergleichbare Leistung. In einigen Staaten wird die Leistung nur für wenige Monate oder Jahre gezahlt. Viele Staaten knüpfen die Leistungsberechtigung an zusätzliche Voraussetzungen, etwa die Bedürftigkeit des Kindes oder eine festgestellte Zahlungsverpflichtung des Unterhaltsschuldners.Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist derzeit im Bundeshaushalt für 2027 ein Betrag von 914 Millionen Euro eingeplant. Dies berücksichtigt den jüngsten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, den diese gemeinsam mit dem Bundeskanzler gefasst hat und der die Leistung reformieren soll.Die letzten zwei Jahre springt der Staat nicht mehr einPrien plant einen Gesetzentwurf, der schon zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, wonach der Staat den Vorschuss für Trennungskinder nur noch bis zum 16. Geburtstag zahlen soll – und nicht mehr bis zur Volljährigkeit. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder von Alleinerziehenden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, nicht bekannt oder verstorben ist.Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt seit Januar 2025 für Kinder bis zu fünf Jahren 227 Euro monatlich, für Kinder von sechs bis elf Jahren 299 Euro und für Kinder von zwölf bis 17 Jahren 394 Euro pro Monat. Geleistete Unterhaltszahlungen werden davon abgezogen. Im Jahr 2025 hatten laut Familienministerium rund 855.000 Kinder Anspruch auf die staatliche Zahlung. Insgesamt beliefen sich die Zahlungen im Jahr 2025 auf rund 3,27 Milliarden Euro. Etwa 585 Millionen holte sich der Staat von den zahlungspflichtigen Elternteilen zurück. Die Länder tragen die Kosten des Unterhaltsvorschusses zu 60 Prozent, den Rest zahlt der Bund.Deutliche Kritik von Schwesig – und der linken OppositionMecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kritisierte die Kürzung des Unterhaltsvorschusses, obwohl sie sie selbst in der Ministerpräsidentenkonferenz mitbeschlossen hatte. Als frühere Bundesfamilienministerin habe sie dafür gesorgt, dass der Unterhaltsvorschuss für Kinder von zwölf auf 18 Jahre ausgeweitet wurde. Der Staat solle lieber härter gegen diejenigen vorgehen, „die sich vor dem Unterhalt drücken“. „Es kann nicht sein, dass sich viele Väter und auch einige Mütter aus der Verantwortung stehlen, und am Ende zahlen die Kinder die Zeche.“Die SPD-Bundestagsfraktion will die geplanten Kürzungen nicht mittragen. Das würde Familien treffen, denen es finanziell „besonders schlecht“ gehe, sagte der Kinderbeauftragte der Fraktion, Truels Reichardt, im MDR. Die Kürzungen könne die SPD so nicht passieren lassen. „Dementsprechend werden wir da auch noch nacharbeiten müssen, wenn ein Gesetzentwurf irgendwann dann im Parlament liegt.“Die Ko-Vorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, sprach in Berlin von einer „Horrornachricht, insbesondere für alleinerziehende Mütter“. Ministerin Prien sei offenbar nicht klar, „dass fast jede zweite Alleinerziehende in diesem Land von Armut bedroht“ sei, sagte Schwerdtner. „Keine Gruppe treffen diese Kürzungen härter.“Nach Kürzungen beim Elterngeld und der Streichung des Kindersofortzuschlags plane Prien „den nächsten Tiefschlag für Alleinerziehende und ihre Kinder“, sagte die Fraktionsvorsitzende der Linken, Heidi Reichinnek. „Mitten in der Zeit, in der die Kosten für Ernährung und Kleidung steigen und vor allem die soziale Teilhabe unglaublich wichtig ist, werden Jugendliche einmal mehr von der Regierung alleingelassen“, äußerte sich Reichinnek der Nachrichtenagentur AFP gegenüber.Dass der Staat künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag eines Trennungskindes einspringen soll, nannte Grünen-Ko-Chefin Franziska Brantner eine „Schweinerei“. Mütter – „meistens sind es ja Mütter“ – würden „in die Grundsicherung fallen“, wenn der Vater nicht zahlt. Sie müssten zudem andere Behörden aufsuchen, weil das Geld weniger werde.Der Kinderschutzbund und der Sozialverband VdK Deutschland haben ebenfalls empört auf die Pläne der Bundesregierung reagiert, beim Unterhaltsvorschuss zu sparen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte, gerade Jugendliche verursachten mit zunehmendem Alter höhere Kosten. „Ausgerechnet dann die Unterstützung zu streichen, verschärft das Armutsrisiko vieler Familien“, warnte sie.
Prien verteidigt Reformpläne: Kürzen beim Unterhalt?
Familienministerin Karin Prien verteidigt den gekürzten Unterhaltsvorschuss bis 16 Jahre. SPD und Verbände warnen vor wachsender Armut.










