Ungarns Parlament hat eine Verfassungsnovelle beschlossen, die unter anderem die Absetzung von Staatspräsident Tamas Sulyok vorsieht. Der neue Ministerpräsident Péter Magyar warf Sulyok vor, die Politik des im April abgewählten früheren Regierungschefs Viktor Orbán mitgetragen zu haben. 139 Parlamentarier stimmten für die Änderungen, sodass die notwendige Zweidrittelmehrheit zustande kam. Sechs enthielten sich. Die Fraktion von Orbáns Partei Fidesz blieb aus Protest der Abstimmung fern.

Damit die Neuregelungen in Kraft treten können, muss Sulyok sie gegenzeichnen. Für den Fall, dass er dies ablehnt, drohte ihm Magyar mit einem Amtsenthebungsverfahren. Dieses müsste das Parlament mit Zweidrittelmehrheit beantragen und das Verfassungsgericht genehmigen.Im Fall einer Vakanz des Postens des Staatspräsidenten würde Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer vorübergehend dessen Befugnisse übernehmen, bis es einen Nachfolger gibt. In Ungarn wird der Staatschef vom Parlament für fünf Jahre gewählt.

Amtszeit von Verfassungsrichtern weiter eingeschränktDie Verfassungsnovelle sieht zudem vor, dass die Ämter der Verfassungsrichter automatisch mit Vollendung ihres 70. Lebensjahrs enden. Dies betrifft aktuell vier der insgesamt 15 Verfassungsrichter, darunter den Vorsitzenden Peter Polt, der als Orbán-Loyalist gilt.Zu den Verfassungsänderungen gehört auch, dass die Tätigkeit der Abgeordneten auf zwölf Jahre begrenzt wird. Die Regelung tritt ab der nächsten Parlamentswahl 2030 in Kraft. Sie würde etwa Orbán verbieten, erneut für das Parlament zu kandidieren. Er war von 1990 bis jetzt ununterbrochen Abgeordneter. Das Mandat, das er bei der Wahl im April dieses Jahres als Spitzenkandidat seiner Fidesz-Partei gewann, trat er jedoch nicht an.