Ein irakisches Ehepaar ist wegen der Versklavung zweier jesidischer Mädchen verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den 45 Jahre alten Twana S. unter anderem wegen Völkermords, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seine 30 Jahre alte Mitangeklagte und frühere Partnerin Asia R. erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren.Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen kauften, ausbeuteten und dass der Mann, der als Friseur in der bayerischen Hauptstadt arbeitete, bevor er sich in einer Münchner Moschee radikalisiert haben soll, die Kinder sexuell missbrauchte. Eine der damaligen Sklavinnen verfolgte als Nebenklägerin den Prozess vor Ort, während der Urteilsbegründung brach die junge Frau immer wieder in Tränen aus.Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll zitierte aus der Zeugenaussage der Nebenklägerin: „Wir Jesidinnen waren die Sklavinnen – selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir.“ Ihre ganze Kindheit sei nur Leid gewesen. Über das zweite von den Angeklagten versklavte Mädchen lagen nur Zeugenaussagen per Video vor. Sie beschrieb darin den Umgang als „sehr grausam“.Frau entschuldigt sich„Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint“, hatte die Vertreterin des Generalbundesanwalts gesagt. Alles habe dem Ziel des „Islamischen Staats“ (IS) gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten. Asia R. hatte sich im Prozess entschuldigt und in ihrem letzten Wort gesagt: „Es tut mir leid“. Ihr Ehemann hatte sich vor Gericht nicht äußern wollen.Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden, was von der Bundesrepublik Deutschland als Völkermord eingestuft wird. Richter Stoll sagte, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten. Diese fanden auf syrischem Staatsgebiet statt.An 62 Tagen verhandelte das Oberlandesgericht München seit dem Frühjahr 2025 in dem Völkermordprozess. Die Bundesanwaltschaft warf den beiden Angeklagten vor, sich dem IS angeschlossen und zwischen 2015 und 2017 zwei jesidische Kinder im Irak versklavt zu haben. Twana S. legte die Anklage zudem mehrfachen sexuellen Missbrauch der beiden Mädchen zur Last. Asia R., die mit ihm nach islamischen Recht verheiratet war, soll ihn bei seinen Taten unterstützt haben.Der Mann und die Frau waren IS-Mitglieder, der Mann wurde dafür bereits in einem früheren Prozess rechtskräftig verurteilt. Twana S. und Asia R. waren im April 2024 in Bayern festgenommen worden.Radikalisierung in MünchenTwana S. wurde 1981 im Irak geboren. Er kam 2002 nach Deutschland, arbeitete als Friseur und wurde Vater. Von 2013 an soll er sich in einer salafistisch geprägten Münchner Moschee radikalisiert haben und 2015 in den Irak ausgereist sein. Dort soll er kurz darauf auf Druck von deren Familie seine 1996 geborene Frau geheiratet haben.Auf Wunsch der Frau kaufte der Mann 2015 laut Gericht auf einem Basar ein fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin. Im Jahr 2017 kam noch ein zwölfjähriges Mädchen dazu. Beide Kinder vergewaltigte der Mann nach Überzeugung des Gerichts. Dies sieht das Gericht unter anderem durch Gutachten von Sachverständigen als belegt. Die Vergewaltigungen wurden demnach dabei von der Frau unterstützt.In einem der Fälle legte diese der Zwölfjährigen Kleider bereit und behauptete, sie solle sich für eine Hochzeit schön machen – danach sei dann der Mann in das Zimmer gekommen und habe das Kind vergewaltigt. Die Frau selbst verbrühte laut Gericht in einem Fall die Hand des jüngeren Mädchens mit heißem Wasser – ein Fall von wiederholter Folter der Kinder. Das junge Mädchen sei immer wieder auch bewusst überfordert worden und habe nie kindgerecht leben dürfen; beide Opfer seien bis heute schwer traumatisiert und als Folgen der Versklavung erkrankt.Ihre eigene Religion hätten die Kinder nicht ausüben dürfen und stattdessen islamische Glaubensregeln befolgen müssen. Wie Richter Stoll sagte, ist es damit die erste Verurteilung in Deutschland wegen der Überführung von Opfern in eine andere Volksgruppe, also die Umerziehung der Jesidinnen zum Islam. So habe die jüngere der Sklavinnen ihre Muttersprache verloren und benötige einen Dolmetscher für Telefonate mit ihrer Mutter, sie habe auch ihre Religion verloren.