Die Bundesregierung muss sparen, weil die Verschuldung aus dem Ruder läuft. Da dürfen auch Sozialausgaben nicht verschont werden. In der Familienpolitik ist das Elterngeld mit Ausgaben von rund sieben Milliarden Euro im Jahr einer der größten Posten. Es ist daher legitim, dass auch hier gekürzt wird, zumal umstritten ist, ob die Leistung überhaupt die erhoffte Wirkung entfaltet, nämlich vor allem Akademikerfamilien zu mehr Kindern zu bewegen.Jede Kürzung erzeugt Widerstand, aber in diesem Fall hat die Regierung einen klugen Weg gewählt, die Folgen erträglich zu halten. Denn die grundsätzliche Höhe des Elterngeldes bleibt unangetastet, wie ein erster Entwurf zeigt, auch wenn der sich noch ändern kann. Es werden weiter 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens bezahlt, der Mindestbetrag soll sogar leicht steigen, von 300 auf 330 Euro, und der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro. Gespart wird hingegen an der Dauer des Bezugs: nur noch zwölf statt bisher 14 Monate.Anreiz, schneller in den Job zurückzukehrenDaran dürfte kein Kinderwunsch scheitern. Das hätte aber bei einer geringeren Höhe gedroht. Erleichtert wird die Kürzung dadurch, dass es nach einem Jahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kitaplatz gibt. Die kürzere Bezugsdauer setzt zudem Anreize, dass die Eltern, meist die Mütter, schneller wieder in den Job zurückkehren. Dafür sorgt auch, dass der andere Partner, meist der Vater, künftig mindestens drei statt bisher zwei Monate aussetzen muss, um Elterngeld zu bekommen. Das hilft, ein Ziel des Koalitionsvertrages zu realisieren: dass die Erziehungsarbeit partnerschaftlicher zwischen Mann und Frau aufgeteilt wird.Gut gewählt ist auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens im November 2027. Das sichert genug Planungsvorlauf für die Familien- und auch die Jobplanung. Es bleibt zu hoffen, dass der Entwurf in den parlamentarischen Beratungen nicht zu stark verändert wird.