PfadnavigationHomePolitikDeutschlandHamburger InitiativeBundesrat will „Nur Ja heißt Ja“-Regel im SexualstrafrechtStand: 15:37 UhrLesedauer: 2 MinutenAnna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen), Hamburger Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Quelle: Georg Wendt/dpaIn Deutschland gilt aktuell das „Nein heißt Nein“-Modell im Sexualstrafrecht. Andere europäische Länder sind da strenger. Beschließt die Regierung bald eine entsprechende Gesetzesänderung?Der Bundesrat spricht sich für die Einführung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht aus. Ein entsprechender Entschließungsantrag, der auf eine Initiative Hamburgs zurückgeht, fand in der Länderkammer eine Mehrheit. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt. Ob diese den Vorschlag der Länder aufnimmt, steht in ihrem Ermessen.In Deutschland gilt aktuell das „Nein heißt Nein“-Modell. Die Befürworter der weitreichenderen Lösung „Nur Ja heißt Ja“, die in einigen anderen europäischen Staaten, darunter Spanien, angewendet wird, sehen das Fehlen einer freiwilligen, erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung als zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit.Befürworter der „Nur Ja heißt Ja“-Regel verweisen auf Fälle, in denen Opfer sexueller Übergriffe aufgrund von Angst oder psychischen Ausnahmesituationen in einen Zustand der Handlungsunfähigkeit geraten und daher weder Widerstand leisten noch aktiv widersprechen können.Gegner einer entsprechenden Reform, vor allem aus den Reihen der Union, führen dagegen an, dies wäre eine Scheinlösung, da das Problem der Beweisführung, genau wie bei „Nein heißt Nein“, bestehen bleibe, da es sich im Regelfall um eine Tat ohne Zeugen handele.Diskussionen in der Koalition werden erwartetEs sei wichtig klarzustellen, „dass jede nicht einvernehmlich vorgenommene sexuelle Handlung strafbar ist“, sagte Hamburgs Justizsenatorin, Anna Gallina (Grüne), in der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause. Das müsse auch gelten, wenn das Opfer in eine Schockstarre verfallen sei, geschlafen habe oder aus Angst geschwiegen habe.Lesen Sie auch„Es ist ganz einfach: Wenn zwei Menschen intim werden, müssen es beide wollen“, stellte die Politikerin zudem gegenüber den Zeitungen der Funke-Gruppe klar. „Unser Sexualstrafrecht muss die sexuelle Selbstbestimmung stärken, indem künftig klar ist, dass derjenige, der eine sexuelle Handlung initiiert, sich auch der Zustimmung seines Gegenübers vergewissert.“Lesen Sie auchZahlreiche europäische Staaten hätten sich bereits für das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip entschieden, sagte auch die saarländische Justizministerin, Petra Berg (SPD). „Deutschland darf hier nicht das Schlusslicht Europas werden“, fügte sie hinzu. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht eine entsprechende Regelung nicht vor. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte bei der Justizministerkonferenz im Juni jedoch signalisiert, dass in dieser Frage innerhalb der Koalition noch nicht das letzte Wort gesprochen sei. Sie habe eine große Offenheit dafür wahrgenommen, über die Fortentwicklung des Tatbestands der Vergewaltigung zu sprechen – und zwar durchaus auch bei der Union, sagte sie damals. Für Jugendliche werde das Prinzip des „Nur Ja heißt Ja“ auf jeden Fall kommen.dpa/AFP/krott