PfadnavigationHomePolitikDeutschlandVor Abstimmung im BundestagBrisantes GKV-Detail – Kassen müssen Mitglieder nicht mehr über Beitragssteigerungen informierenStand: 19:43 UhrLesedauer: 4 MinutenQuelle: ---/GKV-Spitzenverband/dpaUnion und SPD streichen im Sparpaket für die Krankenkassen die Pflicht, Mitglieder über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Die Grünen sehen darin einen Trick, um Beitragserhöhungen unbemerkt durchzusetzen.Die schwarz-rote Koalition streicht im Zuge ihres Sparpakets für die gesetzliche Krankenversicherung die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zu informieren. Das geht aus der Synopse der Änderungsanträge von Union und SPD zum sogenannten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz hervor, über die zuerst der „Tagesspiegel“ berichtete. Der Bundestag will das Gesetz und die damit einhergehende GKV-Reform am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschließen.Wörtlich heißt es in der finalen Beschlussempfehlung auf Seite 209 (von 226): „Mit dem Ziel der Entbürokratisierung und der Hebung aller finanzieller Einsparpotentiale wird die bisherige Informationspflicht der Krankenkassen bei Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes gestrichen.“ Zu Deutsch: Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung der Beiträge zu informieren, entfällt.Zur Begründung führen die Fraktionen an, mit dem Ziel der Entbürokratisierung und der Hebung finanzieller Einsparpotenziale entfalle die bisherige Informationspflicht. Nach Koalitionsangaben sollen so Porto- und Briefkosten von rund 100 Millionen Euro im Jahr eingespart werden.Lesen Sie auchGesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte ursprünglich nur eine Digitalisierung der Informationspflicht geplant. In ihrem Gesetzentwurf war vorgesehen, dass die Kassen ihre Mitglieder über steigende Zusatzbeiträge und ein Sonderkündigungsrecht „in einem gesonderten Schreiben“ oder durch ein „elektronisches Dokument“ hinweisen müssen. Diesen Passus entfernten die Koalitionsabgeordneten im parlamentarischen Verfahren. Eine Pflicht zur digitalen Unterrichtung sieht der nun zur Abstimmung stehende Entwurf demnach nicht mehr vor.Lesen Sie auchDie Höhe der Beiträge legen die Kassen selbst fest. Neben dem gesetzlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben sie Zusatzbeiträge, die derzeit im Schnitt bei 2,9 Prozent liegen. Erhöht eine Kasse den Zusatzbeitrag, können Versicherte von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und ohne die sonst geltende Mindestbindung von zwölf Monaten wechseln. Dieses Recht ist allerdings befristet: Der Wechselantrag muss spätestens bis zum Ablauf des Monats gestellt werden, in dem die Kasse den Beitrag anhebt.Kritik kommt von der Opposition. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, sagte dem Bericht nach, die Änderung zeige, wie wenig Vertrauen die Koalition in das eigene Gesetz habe. Wäre sie überzeugt, die Beiträge dauerhaft zu stabilisieren, gäbe es keinen Grund, die Versicherten künftig nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Er sprach von einem „politischen Hütchenspielertrick“: Die Beitragssteigerung verschwinde nicht, sie solle nur möglichst unbemerkt bleiben.Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor Folgen für die Versicherten. Vorständin Ramona Pop erklärte demnach, ohne klare Informationspflicht könnten Versicherte nach einer Beitragserhöhung nicht mehr vorzeitig die Krankenkasse wechseln. Das dürfe die Koalition nicht zulassen.Hintergrund der Streichung ist das rund 19 Milliarden Euro schwere Sparpaket, mit dem die Koalition eine Finanzlücke in der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr schließen und Beitragssteigerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhindern will. Eine Garantie, dass alle Kassen auf höhere Beiträge verzichten, gibt es für den Gesetzgeber jedoch nicht. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge halten auch in der Koalition viele die verringerte Transparenz für einen Fehler, wollten das Gesetz in dieser Woche aber nicht mehr ändern.Die Informationspflicht soll nach den Berichten später mit einem anderen Gesetz wieder eingeführt werden – dann digital statt zwingend per Brief. Grüne und Linke waren zuvor mit einem Eilantrag gegen den schnellen Beschluss der Reform gescheitert; das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag am Donnerstag ab.Die wichtigsten weiteren Beschlüsse der Reform im Überblick:Kostenlose Mitversicherung: Die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern wird eingeschränkt. Sie gilt künftig nur noch für Kinder, Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Menschen oberhalb der Regelaltersgrenze. Für andere mitversicherte Familienmitglieder wird ab 2028 ein Aufschlag von 2,5 Prozentpunkten auf den Beitragssatz fällig.Zuzahlung für Medikamente: Die seit mehr als 20 Jahren unveränderten Zuzahlungen in der Apotheke steigen von fünf auf 7,50 Euro. Der maximale Zuzahlungsdeckel klettert von zehn auf 15 Euro.Beitragsbemessungsgrenze: Die Grenze, bis zu der Beiträge fällig werden, steigt einmalig um 300 Euro auf 6112,50 Euro. Für betroffene Versicherte und ihre Arbeitgeber bedeutet das höhere Kosten.Hautkrebs-Screening und Homöopathie: Der Anspruch auf das Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren wird überprüft, weil ein Nutzen laut GKV-Reformkommission nicht belegt ist. Homöopathische Arzneien zahlt die GKV künftig nicht mehr.Zweitmeinung bei Operationen: Bei bestimmten planbaren Eingriffen – etwa an Knie, Hüfte, Wirbelsäule und Schulter – wird ab dem kommenden Jahr schrittweise eine verpflichtende ärztliche Zweitmeinung eingeführt. Ohne sie sind die Eingriffe nicht mehr abrechenbar.Herstellerabschlag: Pharmakonzerne müssen einen festen Rabatt von 15,5 Prozent gewähren – 8,5 Prozentpunkte mehr als bisher.Vergütungsbegrenzung: Die Vergütungen von Arztpraxen, Krankenhäusern und Herstellern dürfen künftig nur noch so schnell wachsen wie die Einnahmen der Kassen.rct