Seit Wochen ringt die Koalition darum, ein großes Sparpaket zugunsten der Krankenkassen abzuschließen. Das dahinterliegende Ziel lautet: Beitragssteigerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu verhindern.Wie hoch die Beiträge ausfallen, legen allerdings schlussendlich die Krankenkassen selbst fest. Zwar gibt es einen gesetzlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Die Kassen erheben aber darüber hinaus Zusatzbeiträge (im Durchschnitt derzeit 2,9 Prozent), um all ihre Kosten zu decken.Das Sparpaket der Bundesregierung mit einem Volumen von rund 19 Milliarden Euro soll eine Finanzlücke in der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr verhindern, damit die Kassen möglichst auf Beitragssteigerungen verzichten. Für den Gesetzgeber gibt es jedoch keine Garantie, dass alle Kassen wirklich auf Beitragssteigerungen verzichten.Fordert eine Kasse trotz Sparpaket mehr Geld, können die Versicherten allerdings wechseln. Doch ausgerechnet diesen Wechsel will die schwarz-rote Koalition jetzt erschweren.Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren, wird gestrichen.Aus der Synopse der Änderungsanträge der KoalitionsfraktionenDenn mit dem Sparpaket zugunsten der Krankenkassen soll auch deren Pflicht wegfallen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung der Zusatzbeiträge zu informieren. Nach Koalitionsangaben geht es darum, Porto- und Briefkosten von rund 100 Millionen Euro im Jahr einzusparen. Allerdings sieht der Gesetzentwurf für das Krankenkassen-Sparpaket, wie er am Freitag vom Bundestag beschlossen werden soll, keine Pflicht mehr vor, die Versicherten digital über Beitragssteigerungen zu informieren. Warken wollte nur digitalisieren Eine solche Regelung hatte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) noch geplant. In ihrem Gesetzentwurf hieß es, dass die Kassen ihre Mitglieder über steigende Zusatzbeiträge und ein Sonderkündigungsrecht „in einem gesonderten Schreiben“ oder durch ein „elektronisches Dokument“ hinweisen müssen.Diesen Passus im sogenannten Beitragsstabilisierungsgesetz haben die Abgeordneten der schwarz-roten Koalition im parlamentarischen Verfahren entfernt. In der Synopse ihrer Änderungsvorschläge heißt es dann auch unmissverständlich: „Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren, wird gestrichen.“Zur Begründung heißt es: „Mit dem Ziel der Entbürokratisierung und der Hebung aller finanzieller Einsparpotenziale wird die bisherige Informationspflicht der Krankenkassen bei Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes gestrichen.“ Opposition beklagt mangelnde Transparenz Die Opposition hält diese Regelung für widersinnig: „Gerade diese Änderung zeigt, wie wenig Vertrauen die Koalition inzwischen in das eigene Gesetz hat“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, dem Tagesspiegel. „Wenn man überzeugt wäre, die Beitragssätze tatsächlich dauerhaft zu stabilisieren, gäbe es keinen Grund, die Versicherten künftig nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge zu informieren.“Statt die Ursachen steigender Beiträge zu beseitigen, schaffe die Koalition die Transparenz darüber ab, kritisiert Dahmen. „Das ist ein politischer Hütchenspielertrick: Die Beitragssteigerung verschwindet nicht, sie soll nur möglichst unbemerkt bleiben.“ Für 75 Millionen gesetzlich Versicherte bedeute das weniger Transparenz und weniger Verbraucherrechte.Wenn man überzeugt wäre, die Beitragssätze tatsächlich dauerhaft zu stabilisieren, gäbe es keinen Grund, die Versicherten künftig nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge zu informieren.Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der GrünenTatsächlich könnte die Regelung es den Versicherten künftig auch erschweren, ihr Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. Normalerweise ist ein Kassenwechsel nur alle zwölf Monate möglich. Bei einer Erhöhung der Zusatzbeiträge gilt diese Regelung jedoch nicht.Faktisch werde das Sonderkündigungsrecht jetzt ausgehöhlt, sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Ohne klare Informationspflicht können Versicherte nach Beitragserhöhung nicht mehr vorzeitig die Krankenkasse wechseln. Das darf die Koalition nicht zulassen.“Dass die Transparenz über die Kostensteigerungen nun vermindert wird, obwohl das Krankenkassen-Sparpaket die Versicherten eigentlich vor steigenden Beiträgen schützen soll, finden auch in der Koalition viele unglücklich. Es ist von einem Fehler die Rede. In diesem Punkt wollte man das Gesetz in dieser Woche aber nicht mehr ändern.Denn Janosch Dahmen und der Gesundheitspolitiker der Linken, Ates Gürpinar, klagen wegen der vielen kurzfristigen Änderungen und der aus ihrer Sicht zu geringen Beratungszeit beim Bundesverfassungsgericht dagegen, dass das Gesetz bereits an diesem Freitag vom Bundestag beschlossen wird. Dieser Klage wollte man keine weitere Munition liefern. Stattdessen soll die Informationspflicht für die Krankenkassen – künftig dann auch digital statt zwingend per Brief – später mit einem anderen Gesetz wieder eingeführt werden.
Dreistes Detail der Gesundheitsreform: Kassen müssen Mitglieder nicht mehr über Beitragssteigerungen informieren
Mit dem Krankenkassen-Sparpaket möchte die Koalition Wirtschaft und Versicherte vor Beitragssteigerungen schützen. Doch ausgerechnet die Transparenz über steigende Kosten wird nun verringert.













