Die CSU im bayerischen Landtag beabsichtigt, ein Verbot des thüringischen AfD-Landesverbands nicht weiter auszuschließen. Es käme jetzt darauf an, Probleme zu lösen »und damit das Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen. Dieser Weg ist wesentlich effektiver als ein komplettes Parteiverbot«, sagte der Chef der CSU-Landtagsfraktion, Klaus Holetschek. Dennoch müsse man »Teile der AfD wie den Landesverband Thüringen genau beobachten, die Bedrohungslage im Blick behalten und zumindest ein Teil-Verbot nicht kategorisch ausschließen«. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD als Gesamtpartei hatte die CSU-Spitze unter Parteichef Markus Söder in den vergangenen Monaten stets abgelehnt.

Im Grundgesetz sei ein solcher Teilverbotsantrag zwar nicht ausdrücklich vorgesehen. Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz gibt es demnach aber die Möglichkeit, dass das höchste deutsche Gericht – das für Parteiverbotsverfahren zuständig ist – ein Verbot auch auf einen »rechtlich oder organisatorisch selbstständigen Teil einer Partei« beschränken kann.Bausback argumentierte deshalb, aus seiner Sicht sei auch eine Beschränkung eines Verbotsantrags auf eine Teilorganisation einer Partei möglich. Karlsruhe habe über diese Frage bislang zwar noch nicht ausdrücklich entschieden. »Meines Erachtens wäre es aber, bevor man ein rechtlich unsicheres Verbotsverfahren gegen die Gesamtpartei einleitet, eine zu erwägende Möglichkeit, einen entsprechend begrenzten Antrag einzureichen«, sagte er.