Der andere BlickDie tolerante Gesellschaft muss Grenzen ziehen – dem Machtanspruch des Islam muss sie widersprechenEin Busfahrer unterbricht die Fahrt, um zu beten. Eine Landstrasse wird für den Gottesdienst blockiert. Ein schwuler Lehrer wird von muslimischen Schülern gemobbt. Der demonstrative Machtanspruch einer Religion verträgt sich nicht mit der freien Gesellschaft.09.07.2026, 04.30 Uhr3 LeseminutenFrauen beim Mittagsgebet in einer Moschee in Berlin.Thomas Trutschel/ ImagoSie lesen einen Auszug aus dem Newsletter «Der andere Blick am Morgen», heute von Sebastian Lange, Redaktor der NZZ Deutschland. Abonnieren Sie den Newsletter kostenlos. Nicht in Deutschland wohnhaft? Hier profitieren.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Vergangene Woche hielt der Busfahrer einer öffentlichen Verkehrsgesellschaft in Bayern an einer Haltestelle, fuhr aber nicht gleich weiter. Stattdessen ging er nach hinten in den Bus, um zu beten. Die Türen blieben geschlossen, die Fahrgäste sassen nach Medienberichten verunsichert da, bis die Fahrt nach mehreren Minuten weiterging.Die Stadtwerke Landshut teilten anschliessend mit, sie respektierten die Religion ihres Mitarbeiters – während der Fahrten habe er aber ausschliesslich seine dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen. Damit unterstrichen sie eine Selbstverständlichkeit. Ganz im Gegensatz zum muslimischen Fahrer, der das offenkundig anders sah.Man könnte den Fall als Petitesse abtun. Das grosse Echo auf den Vorgang, über den zahlreiche Medien berichteten, zeigt aber, dass es dabei nicht bloss um ein arbeitsrechtliches Kuriosum geht, sondern dass ein Nerv getroffen wurde. Der zunehmend offensiv vertretene Dominanzanspruch einer Religion trifft auf eine tolerante, aber verunsicherte Gesellschaft.Diese freiheitliche Gesellschaft sollte konsequent Grenzen ziehen, das belegt der Fall des Busfahrers beispielhaft: Denn das Recht auf freie Religionsausübung wird durch die Rechte anderer begrenzt. Es kann niemals absolut gesetzt werden.Im Fall des Busfahrers sind die Auswirkungen zwar überschaubar, in anderen Fällen aber sind sie es nicht. Sie sind es nicht, wenn ein homosexueller Lehrer in Berlin von muslimischen Schülern jahrelang gemobbt wird. Wenn sie seinen Unterricht boykottieren, weil der Lehrer «unrein» sei. Wenn sie ihm zurufen, der Islam sei an der Schule «der Chef».Gebet auf der LandstrasseBesonders heikel wird es, wenn es gar Islamisten sind, welche die Freiheiten der westlichen Gesellschaft für ihre Sache nutzen. Und zwar, um den liberalen Staat vorzuführen: So geschieht es derzeit im Fall der Imam-Ali-Moschee in Frankfurt, die geschlossen wurde, weil sie laut dem Bundesinnenministerium dem iranischen Regime nahesteht und den Hizbullah unterstützt.Seither beten ihre Anhänger regelmässig vor dem verriegelten Gotteshaus und blockieren dafür die Fahrbahn einer Landstrasse mit Gebetsteppichen und Pavillons. Sie beten, berufen sich aber auf die Versammlungsfreiheit und haben damit bislang auch vor Gericht Erfolg gehabt und gegen die Stadt gewonnen, die die Treffen untersagen wollte.Der selbstbewusste Rechtsstaat bietet von sich aus an, dass die Grenzen, die er zieht, infrage gestellt werden. Und damit kann er leben, solange er das letzte Wort hat.Das wahre Problem liegt an anderer Stelle: da, wo gebotene rechtliche Machtmittel nicht genutzt werden.Die offene Gesellschaft darf nicht aus falsch verstandener Toleranz heraus darauf verzichten, einen religiösen Machtanspruch zu begrenzen. Als der Fall des Berliner Lehrers Kreise zog, wurde er von der Schulaufsicht ermahnt, eine «offene und nicht diskriminierende Weltanschauung» zu vermitteln. So schrieb es die «Süddeutsche Zeitung».Christliche Traditionen verkümmernDas alles spielt sich vor dem Hintergrund verkümmernder christlicher Traditionen in Deutschland ab. Als der Fussballnationalspieler Felix Nmecha nach einem Weltmeisterschaftsspiel mit Gegenspielern einen Gebetskreis bildete, brach eine Diskussion los, ob das überhaupt in Ordnung sei. Dabei war die Geste dezent, versöhnlich und nicht auftrumpfend. Soll bei den im eigenen Land verwurzelten Religionen Intoleranz gelten, bei denen des migrantischen Milieus Toleranz?Es wäre schon ein Schritt nach vorn, wenn konsequent Grenzen gegenüber religiösen Übergriffigkeiten gezogen würden.Die Antwort lautet gerade nicht, Sonderrecht gegen eine Religion zu schaffen. Sie lautet vielmehr, geltendes Recht anzuwenden. Das Arbeitsrecht erlaubt es, die religiösen Bedürfnisse des Busfahrers dem Betriebsablauf unterzuordnen. Schulleitungen müssen gemobbte Lehrer schützen, statt sie zu ermahnen. Und es ist nur konsequent, ein öffentliches Gebet zu verbieten, das sich als blosse Kundgebung tarnt.Es fehlen nicht die Regeln; es fehlt der Wille, sie anzuwenden – aus einer diffusen Angst heraus, Grenzziehung könnte als Ressentiment missverstanden werden.Passend zum Artikel