Bäckereien und Bibliotheken haben im Alltag wenig gemein. In den vergangenen Tagen aber wurden beide oft in einem Atemzug genannt. Union und SPD haben in ihrem Reformpaket verabredet, die Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und öffentliche Bibliotheken zum 1. Januar 2027 auszuweiten. Die Wirtschaft macht nun Druck, die Sonntagsöffnungszeiten nicht nur für einige Bereiche, sondern generell zu lockern. Die Gewerkschaften sind dagegen. Die Debatte nimmt zunehmend Fahrt auf. Wie reagiert die Politik?Den Anfang machte der Handelsverband Deutschland, kurz HDE. „Einkaufen ist auch Freizeiterlebnis“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth der „Bild“-Zeitung: „Daher setzen wir uns für Sonntagsöffnungen im Einzelhandel ein, um Innenstädte attraktiv und lebendig zu halten.“ Der Berliner Statthalter des Verbands, Nils Busch-Petersen, bezeichnete die restriktive Handhabung von Sonntagsöffnungen in Deutschland als nicht mehr zeitgemäß: „Wer in Deutschland sonntags ein Hemd verkauft, macht sich strafbar. Das ist im Onlinezeitalter von vorgestern.“Mancher in der CDU will mehrUnterstützung bekam der Handel vom Vorsitzenden des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion im Bundestag, Christian von Stetten. Er warb für eine „großzügige Ausweitung der bisherigen Regelungen“ und bezog das sowohl auf die Sonntagsarbeitszeiten, über die der Bundestag entscheide, als auch die Sonntagsöffnungszeiten, die in der Hand der Länder liegen.Doch dass aus der Initiative von Handel und Mittelstand eine breite politische Bewegung wird, ist unwahrscheinlich. Der für Wirtschaft zuständige Fraktionsvize der Union, Sepp Müller, hält wenig von dem Vorstoß: „Ich begrüße die Einigung im Koalitionsausschuss. Wir wollen die Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts, davon profitiert auch der Handel“, sagte er der F.A.Z.: „Der Sonntag bleibt für uns als CDU jedoch ein Tag für Familie, Erholung und Gemeinschaft. Deshalb setzen wir auf moderne Arbeitszeitregeln statt auf eine generelle Abschaffung des Sonntagsöffnungsverbots.“Die SPD sieht keinen weiteren ÄnderungsbedarfAuch Sebastian Roloff, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, ist gegen eine Freigabe der Sonntagsöffnungszeiten. „Die Anpassung der Bäckerei-Regelung ist richtig, um kleine Betriebe ohne Cafébetrieb zu stärken“, sagte er: „Weiter gehende Änderungen sind aktuell aus meiner Sicht nicht notwendig. Der Mehrwert ist überschaubar, die Nachteile aber offensichtlich. Denn ein gemeinsamer Ruhetag gibt Menschen Zeit zur Erholung, für Familie, Freunde und auch ehrenamtliches Engagement.“Die Gewerkschaften verteidigen die – bis auf wenige Ausnahmen – geschlossenen Läden in Deutschland an Sonntagen seit Jahren. Der Sonntag sei „für die Beschäftigten der einzige verlässlich planbare freie Tag, an dem Zeit für körperliche und mentale Entlastung in diesem anstrengenden Job bleibt“, sagte Verdi-Vorstandsmitglied Silke Zimmer zur aktuellen Debatte. Am freien Sonntag zu rütteln, sei „arbeitnehmerfeindlich“.Die Länder bewegen sich in einem engen RahmenOb im Gesundheitswesen, in Bussen und Bahnen, in Hotels und Gaststätten oder auch im Kulturbetrieb: In vielen Wirtschaftszweigen ist Sonntagsarbeit gang und gäbe. Laut dem Statistischen Bundesamt arbeiten 8,5 Prozent der Arbeitnehmer regelmäßig auch sonntags. HDE-Chef Genth argumentiert, vor allem im Textileinzelhandel sei angesichts der immer geöffneten Onlinekonkurrenz eine Lockerung der Öffnungszeiten dringend geboten.In Deutschland obliegt es seit der Föderalismusreform 2006 den Ländern, ihre Ladenöffnungszeiten zu regeln. Sie bewegen sich innerhalb enger verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Grenzen. Sonntagsöffnungen erfordern ein öffentliches Interesse, etwa eine große Messe mit viel Publikumsbetrieb. In Hessen sorgte im Jahr 2024 ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs für Schlagzeilen, der selbst für voll automatisierte Supermärkte ohne Personal die Öffnung an Sonntagen untersagte. Der Landtag änderte daraufhin das Gesetz, um solche Öffnungen zu ermöglichen.Sonntagsruhe, aber mit vielen AusnahmenWer durch Europa reist, stellt fest: Einheitliche Regeln für Ladenöffnungszeiten gibt es nicht. Stattdessen prägen nationale Traditionen, regionale Sonderregelungen und wirtschaftliche Interessen das Bild.Theoretisch gilt in Frankreich wie in Deutschland die Sonntagsruhe. Praktisch sieht es an Sonntagen in beiden Ländern sehr verschieden aus. Supermärkte sowie Einrichtungen zur „Deckung des öffentlichen Bedarfs“ sind im Nachbarland von Schließzeiten ausgenommen, darunter unter anderem Tabakläden, Apotheken, aber auch Gartencenter, Casinos und Einrichtungsgeschäfte. Gleiches gilt für Geschäfte in Gewerbegebieten, die eine Fläche von mehr als 20.000 Quadratmetern aufweisen, mehr als zwei Millionen Kunden im Jahr empfangen und für Einzelpersonen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.Hinzu kommen 21 „Tourismuszonen“, darunter die Innenstädte von Nizza und Deauville sowie die Champs-Élysées, in denen Geschäfte ganzjährig auch sonntags öffnen dürfen. Greift keine dieser Regelungen, kann jeder Bürgermeister bis zu zwölf verkaufsoffene Sonntage im Jahr festlegen. Zum Vergleich: In Baden-Württemberg sind es drei. Durch die vielen Sonderregelungen ist die Sonntagsruhe in Frankreich mehr Theorie als Praxis.Italiens große Reform 2011Obwohl Italien und Spanien eine starke christliche Tradition pflegen, unterscheiden sich die Länder in ihrer Handelsregulierung deutlich. Seit dem Dekret „Salva Italia“, welches Italien 2011 vor dem Staatsbankrott bewahren sollte, sind die Öffnungszeiten des Einzelhandels in Italien vollständig liberalisiert. Händler dürfen theoretisch 24 Stunden an sieben Tagen die Woche öffnen. Praktisch entscheiden sich allerdings viele Händler dagegen. Außerhalb von Ballungszentren schließen viele sonntags. Eine von der Banca d’Italia veröffentlichte Studie verzeichnete nach der Liberalisierung einen Beschäftigungsanstieg im Einzelhandel von rund drei Prozent. Die Zahl der Geschäfte stieg um zwei Prozent. Profitiert haben vor allem große Ketten.Spanien hingegen ist geprägt von regionalen Regeln. Der Sonntag ist grundsätzlich Ruhetag, kleine Geschäfte unter 300 Quadratmeter dürfen aber öffnen. Ausgewählte Geschäfte wie Convenience-Stores, Bäckereien, Tankstellen, Blumenläden und Geschäfte an Verkehrsknotenpunkten unterliegen keinen Regeln. Das nationale Gesetz schreibt landesweit mindestens 16 Sonn- oder Feiertage als Öffnungstage vor; die autonomen Regionen dürfen diese Zahl anpassen, solange sie zehn Tage nicht unterschreiten. Auch in Spanien gibt es ähnlich wie in Frankreich Sonderregelungen in touristischen Regionen. 37 andalusische Gemeinden dürfen gemäß den touristischen Sommerregelungen jeden Sonntag öffnen.Während viele europäische Länder ihre Öffnungszeiten schrittweise liberalisieren, ging Polen den entgegengesetzten Weg. Historisch gab es dort keine gesetzlich vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten. Zur Zeit des Staatssozialismus bis 1989 war eine solche Regelung kaum relevant. Die fehlende Regulierung blieb jahrzehntelang bestehen. Erst im Jahr 2016 kamen erste Einschränkungen: die Schließung großer Geschäfte an acht Feiertagen im Jahr. Im Jahr 2018 trat dann ein umfassendes Sonntagshandelsverbot in Kraft. Ausgenommen sind wesentliche bestimmte Branchen wie Tankstellen, Apotheken, Blumenläden und Bäckereien. Zusätzlich dürfen an sechs festgelegten Sonntagen im Jahr alle Geschäfte öffnen.