Der Bundeskanzler hat es in den vergangenen Wochen mehrfach betont: Die Deutschen arbeiteten zu wenig und seien zu häufig krank. Das müsse sich ändern. Das Reformpaket der Bundesregierung listet mehr als 30 Punkte auf, die Deutschland wieder auf Vordermann bringen sollen. Einer davon sieht vor, eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag einzuführen.Doch wer genauer hinschaut, stellt fest: Die Regelung könnte an einer entscheidenden Stelle ins Leere laufen. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Änderungen betrifft nur Arbeitnehmer, nicht jedoch Beamte – mit Ausnahme der Bundesbeamten. Es stellt sich daher die Frage, ob die geplante Pflicht tatsächlich nur für einen Teil der Beschäftigten in Deutschland gelten soll.

Reformpaket mit blinden Stellen

Denn um diesen Beschluss aus dem Reformpaket in geltendes Recht zu überführen, müsste das Entgeltfortzahlungsgesetz geändert werden. Dieses Gesetz gilt, wie es ausdrücklich heißt, nur für Arbeitnehmer, also für Arbeiter, Angestellte sowie Personen in Berufsausbildung. Beamte sind darin nicht erfasst. Für sie gelten eigene Regelwerke, die auf Bundes- und Landesebene unterschiedlich ausgestaltet sind.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Anzeige- und Nachweispflichten bei Krankheit. Der entscheidende Satz lautet: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Dauert die Erkrankung also nicht länger als drei Tage, besteht diese Pflicht gesetzlich nicht – auch wenn der Arbeitgeber sie individuell einfordern kann.Genau dieser Satz müsste geändert werden, damit der Koalitionsbeschluss zur Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag Wirklichkeit werden kann. Das wäre handwerklich keine große Herausforderung. Die eigentliche Frage aber ist eine andere: Warum wird in den Ankündigungen der Bundesregierung mit keinem Wort erwähnt, dass diese Änderung strukturell nur einen Teil der Beschäftigten in Deutschland betrifft?