Künftig soll das Elterngeld nur noch zwölf statt 14 Monate gezahlt werden. Das sieht der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zur Weiterentwicklung und Vereinfachung des Elterngeldes sowie des Mutterschutzgesetzes“ vor, den Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) am Freitag in die Ressortabstimmung gegeben hat.Das Bundesfamilienministerium muss 500 Millionen Euro einsparen, das Elterngeld als Einkommensersatzleistung schlägt mit 7,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr zu Buche. Das Elterngeld wurde im Jahr 2007 eingeführt, um Paare zum Kinderkriegen zu ermutigen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.Seit zwanzig Jahren ist die Höhe des Elterngeldes nicht verändert worden, nun werden der Mindest- und der Höchstbetrag erstmals leicht steigen. Der Mindestbetrag soll dann von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro angehoben werden. Die Lohnersatzrate liegt bei 65 Prozent. Die Grenze für den Bezug des Elterngeldes liegt bei einem Jahreseinkommen von 175.000 Euro.Geschwisterbonus soll ausgeweitet werdenVon den insgesamt zwölf Monaten Basiselterngeld sollen mindestens je drei Monate pro Elternteil reserviert werden. Da sich viele Eltern eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit wünschen, sollen Väter mindestens drei Monate die Betreuung übernehmen. Noch ist das sogenannte Gender-Care-Gap hoch und liegt bei 43,4 Prozent, das bedeutet, dass 43,4 Prozent der Frauen mehr unbezahlte Sorgearbeit leisten (Kinderbetreuung, Pflege, Haushalt) als Männer.Alleinerziehende können bis zu zwölf Monate Elterngeld beziehen. Außerdem soll die Möglichkeit erhalten bleiben, den Elterngeld-Bezug durch das Elterngeld Plus zu verlängern – statt eines Monats Basiselterngeld können auch zwei Monate Elterngeld Plus genommen werden. Das Elterngeld Plus ist dementsprechend nur halb so hoch wie das Basiselterngeld, ermöglicht aber eine Verlängerung auf 24 Monate.Außerdem soll der sogenannte Geschwisterbonus ausgeweitet werden. Das bedeutet, dass Familien mit einem weiteren Kind unter drei Jahren oder mehreren Kindern unter sechs Jahren länger von einem Geschwisterbonus profitieren können, weil der Geschwisterbonus an das Ende des Elterngeld-Bezugs gekoppelt ist. Der Verwaltungsaufwand für Länder und Kommunen soll spürbar sinken, wodurch die Leistungen schneller bei den Familien ankommen sollen. Die bisher geltende Mindestbezugszeit von zwei Monaten soll aufgehoben werden, um die Wahlfreiheit der Familien zu stärken.Pauschale Beschäftigungsverbote abbauenMit den Neuregelungen im Mutterschutzgesetz sollen pauschale Beschäftigungsverbote abgebaut werden, sofern diese nicht nötig sind, um die Gesundheit der Frau und die ihres Kindes vor Gefährdungen zu schützen. Das Mutterschutzgesetz unterscheidet aus Sicht des Familienministeriums bei arbeitszeitlichen Verboten nicht ausreichend zwischen einem Mehrarbeitsverbot, einem Nachtarbeitsverbot und einem Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zwischen stillenden Frauen mit Säuglingen und älteren Kindern.Mit der Neuregelung sollen arbeitszeitliche Beschäftigungsverbote auf zwölf Monate nach der Entbindung eingeschränkt werden. Damit soll das Stillen von Säuglingen als besonders schutzwürdig gesichert werden. Es werde auch nicht ausgeschlossen, dass ein darüber hinausgehendes längeres Stillen möglich sei, heißt es in dem Gesetzesentwurf, der der F.A.Z. vorliegt.Außerdem soll der ärztliche Gesundheitsschutz insofern geschärft werden, als ärztliche Zeugnisse nicht automatisch in ein vollumfängliches Beschäftigungsverbot münden müssen, sondern in erster Linie dazu dienen sollen, dem Arbeitgeber die individuellen Einschränkungen der Frau während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung im Blick auf bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen zu verdeutlichen.Durch verwaltungsrechtliche Vereinfachungen und Änderungen beim Elterngeld würde der Haushalt des Bundesfamilienministeriums um 1,6 Milliarden Euro bis zur vollen Reformwirkung im Jahr 2030 entlastet. Für Länder und Kommunen gibt es keine Haushaltseinsparungen. Die Neuregelungen im Mutterschutz führen nicht zu Mehrausgaben.Im Jahr 2025 bezogen nach Angaben des Statistischen Bundesamts 1,61 Millionen Menschen Elterngeld, darunter 1,19 Millionen Frauen und 417.000 Männer. Diese Zahlen sinken wegen des Geburtenrückgangs seit Jahren und lagen im vergangenen Jahr um 13,9 Prozent niedriger als 2021. Der Väteranteil – also der Anteil der Männer an allen Elterngeld-Beziehern – betrug zuletzt 25,9 Prozent.