Seit Anfang Januar 2026 hatte der bei der Bundesnetzagentur angesiedelte deutsche Koordinator für die Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) Hinweise überprüfen lassen, jetzt steht für ihn vorläufig fest: Der Onlinemarktplatz ebay.de verstößt gegen das Regelwerk. Das teilte die Aufsichtsstelle am Montagmorgen mit.
Drei Verstöße im Zentrum
So sei das Melden von Inhalten auf der Plattform nicht ordnungsgemäß möglich, insbesondere nicht aus der Webansicht für normale Endgeräte („Desktopvariante“). Der Digital Services Act schreibt vor, dass eine Meldung auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte jederzeit schnell und einfach möglich sein muss.
Auch bei Maßnahmen gegen Nutzer soll sich die Plattform nicht an die DSA-Regeln gehalten haben – wenn ein Anbieter Nutzer etwa sperrt, muss diesem klar und eindeutig der Grund dafür mitgeteilt werden. Auf dieser Grundlage könnten Nutzer sich dann wiederum gegen Betreibermaßnahmen wehren, wenn sie diese für unzutreffend erachten, sieht der Digital Services Act vor. Das soll Nutzer vor anderen Nutzern, aber auch vor übergriffigen Plattformen schützen.
Der dritte Vorwurf, den der deutsche DSC erhebt, betrifft die Händlerangaben. Zum Schutz vor Betrug müssen Verkäufer und verbindliche Kontaktmöglichkeiten klar gekennzeichnet sein. „Diese Pflichtangaben sind bei eBay nicht einfach und benutzerfreundlich einsehbar“, heißt es in der Mitteilung des Digitale-Dienste-Koordinators.








