Exkommunikation: Der Papst zieht eine fast schon vergessene Strafe aus den Katakomben der Kirchenjustiz hervorLeo XIV. schliesst die Bischöfe der Pius-Bruderschaft aus der Kirche aus. Damit wird eine ferne Vergangenheit lebendig. Seit Jahrhunderten ist die Exkommunikation die härteste Strafe des Papstes.Volker Reinhardt06.07.2026, 05.30 Uhr6 LeseminutenAus dem Schoss der Kirche verstossen: Nach der Weihe von Priestern ist Bischof Alfonso de Galarreta vom Vatikan exkommuniziert worden.Cyril Zingaro / KeystoneSeit Donnerstag ist es durch ein Dekret des Präfekten des «Dikasteriums für die Glaubenslehre», Kardinal Victor Manuel Fernández, kirchenamtlich: Trotz mehrfachen Abmahnungen hat Bischof Alfonso de Galarreta, Oberhaupt der Priesterbruderschaft vom Heiligen Pius X., vier Priester zu Bischöfen geweiht und damit gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes verstossen. Dadurch hat er einen «schismatischen Akt» begangen und ist «ipso facto» den von den «canones» 1387 und 1364 des «Corpus Iuris Canonici» in der Fassung von 2021 vorgesehenen Strafen verfallen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Diese bestehen vorrangig in der «excommunicatio latae sententiae». Sie hat, wie in einer dem Dekret vom 2. Juli 2026 beigefügten «Erklärenden Note» ausgeführt wird, die Konsequenz, dass Galarreta und alle weiteren Mitglieder der Bruderschaft «Schismatiker» geworden sind und als solche keine von der Kirche anerkannten Sakramente mehr spenden können. Von ihnen verhängte Bussen oder durch sie geschlossene Heiraten sind unwirksam, null und nichtig.Da die Kenntnis des Lateinischen in den letzten Jahrhunderten beträchtlich zurückgegangen ist, drängt sich ein Crashkurs zum Thema «Kirchenstrafen und Kirchenrecht im Licht der (Kirchen-)Geschichte» auf. Um mit dem Vergehen zu beginnen: «Schisma» heisst Spaltung, Schismatiker spalten also die Kirche, sei es durch ihre von den Konzilien oder päpstlichen Kommissionen als falsch verurteilte Lehre, sei es durch konkrete Verstösse gegen das Corpus Iuris Canonici, das in einem monumentalen Handbuch niedergelegte Kirchenrecht.Schismatiker verfallen damit von selbst – «ipso facto» –, allein durch den Vollzug ihrer die Einheit der Christenheit auflösenden Tat, der Exkommunikation, das heisst: formell dem Ausschluss aus der Gemeinschaft der Kirche. Der Zusatz «latae sententiae» heisst «mit einem offen zutage liegenden Urteilsspruch». Mit anderen Worten: Das Vergehen ist für alle sichtbar und nachvollziehbar, so dass kein weiteres Gerichtsverfahren nötig wird – sonst wäre von einer Exkommunikation «ferendae sententiae», mit einem noch zu fällenden Urteil, die Rede.Der Silberstreif der VersöhnungDiese Aussperrung, so hält die «Erklärende Note» abschliessend mit einem Silberstreif der Versöhnung fest, kann aufgehoben werden, wenn die mit der Exkommunikation Bestraften die Gemeinschaft mit der Kirche wiederherstellen wollen, im Klartext: wenn sich bei ihnen die Einsicht zurückmeldet. Was das heisst, muss nicht näher erläutert werden: Reue, Versprechen, von solchem Tun künftig abzulassen, vielleicht die eine oder andere Bussleistung und dann die Wiederaufnahme in den Schoss der Kirche.Damit ist plötzlich eine ferne Vergangenheit wieder lebendig geworden. Schon vor achthundert Jahren, als Innozenz III. (1198–1216) das Kirchenrecht zu einem wirksamen Instrument päpstlicher Herrschaft ausbaute, war der Ausschluss aus der alleinseligmachenden Kirche als Buss- und Beugestrafe gedacht. Den Exkommunizierten blieb der Ausweg, ihren Irrtümern abzuschwören und die über sie verhängte Strafe – oft eine Wallfahrt, eine grössere Geldspende oder auch eine befristete Haft zwecks innerer Läuterung – dankbar, als Versöhnung mit Gott und der Welt, anzunehmen.Ein solches Einlenken war ratsam, da die Folgen einer Exkommunikation im Alltag damals gravierend waren. Im Heiligen Römischen Reich, also im Gebiet des heutigen Deutschland, hatte sie bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts die Verhängung der Reichsacht und damit den Verlust aller Rechtssicherheit und allen Rechtsschutzes zur Folge – einen solchen «Vogelfreien» durfte man straflos erschlagen und bekam als Belohnung noch dessen Güter oder zumindest einen Teil davon.Der aus römischer Sicht auch nach seiner Exkommunikation uneinsichtige, «verstockte» Ketzer Martin Luther entging diesem Schicksal nur, weil ihn sein Landesherr, der sächsische Kurfürst Friedrich, genannt der Weise, unter seine Fittiche nahm. Ein solches Paria-Dasein muss Bischof Galarreta heute nicht mehr befürchten, der Staat verhält sich gegenüber den von der Kirche Abgestraften neutral – zum Bedauern ultrakatholischer Aktivisten, die eine erneuerte Handlungseinheit von Kirche und Staat gegen die in ihren Augen wahren Ketzer, also die von der liberalkatholischen Seite, ausdrücklich begrüssen würden.«Dienerin der Schande»Doch zurück in die jäh wiederbelebte Vergangenheit! Wurden die nach ihrer Exkommunikation gnädig Wiederaufgenommenen rückfällig und wurden sie nochmals exkommuniziert, harrte ihrer der Scheiterhaufen. Mit einer berühmten Ausnahme: König Heinrich von Navarra, ab 1589 König Heinrich IV. von Frankreich, wurde katholisch getauft, wurde als Neunjähriger durch seine Mutter Calvinist, als Achtzehnjähriger kurz nach seiner Heirat im August 1572 wieder katholisch, um als Gefangener am katholischen Königshof Frankreichs sein Leben zu retten.Vier Jahre später, wieder in Freiheit, wurde er erneut Calvinist, wurde als solcher von Papst Sixtus V. im September 1585 exkommuniziert, wurde nach drei grossen Schlachtensiegen rechtmässiger König von Frankreich, wurde aber als solcher von der katholischen Mehrheit seines Königreichs nicht anerkannt. Deshalb wurde er 1593, durch spezielles Entgegenkommen Papst Clemens’ VIII., wieder katholisch und wurde als katholischer König von Frankreich im Mai 1610 von einem fanatischen Katholiken, dem er nicht katholisch genug war, erstochen.Das Beispiel von Sixtus V. zeigt, dass die Päpste nicht nur ungehorsame Kleriker, sondern auch die Mächtigen dieser Welt exkommunizierten, und zwar seit dem späten 11. Jahrhundert regelmässig. In den zu diesem Zweck erlassenen Schriftstücken nahmen sie hinsichtlich der Machtfülle, die sie zur Aufsicht und Oberhoheit über alle Fürsten und Republiken autorisierte, und der Folgen ihrer Bannsprüche kein Blatt vor den Mund, wie Ausschnitte aus der Bulle «Regnans in excelsis» vom Februar 1570 zeigen, die Papst Pius V. gegen die englische Königin Elisabeth verhängte.Diese «Dienerin der Schande und des Bösen» habe ihre Kirche nach den «gottlosen Vorschriften Calvins» geordnet und ihr Land dadurch zum Anziehungspunkt für die Bösesten auf Erden und zu einer Ansteckungsgefahr für die gesamte Christenheit gemacht. In dieser extremen Notstandslage müsse der Papst, den Gott «als Einzigen zum Fürsten über alle Völker und Herrschaftsgebiete eingesetzt hat», einschreiten, um die Einheit im Glauben zu gewährleisten.Richter über die ganze WeltZu diesem Zweck erklärte er «aus seiner apostolischen Machtfülle» die «angebliche Königin, die ihre Macht unrechtmässig erschlichen hat», zur «Ketzerin und Förderin von Ketzern», belegte sie mit «dem Urteilsspruch des Anathemas, durch den sie von der Einheit mit dem Körper Christi abgetrennt» wurde, und löste alle «Völker und Untertanen» von den Treueeiden, die sie zum Gehorsam gegen diese Herrscherin des Bösen verpflichteten.Mehr noch: Alle, die diesem päpstlichen Urteilsspruch letzter Instanz nicht Folge leisteten, würden ebenfalls exkommuniziert werden. Dazu kam es nicht. Viel mehr als einige fehlgeschlagene katholische Verschwörungen gegen Macht und Leben Elisabeths hatte die Bulle (des 1712 heiliggesprochenen) Pontifex maximus nicht zur Folge.Da die Päpste von dem darin ausgedrückten Anspruch, Richter über alle Mächtigen – und zwar ausdrücklich nicht nur der Christenheit, sondern der ganzen Welt – und die Ausübung ihrer Macht zu sein, bis heute nichts zurückgenommen haben, drängen sich drei Fragen auf: Was hätte eine Exkommunikation des Diktators Adolf Hitler durch Pius XII. bewirkt, hätte sie das Menschheitsverbrechen des Holocaust verhindert? Kann eine päpstliche Exkommunikation im Jahr 2026 Tyrannen stürzen oder zumindest schwächen und demokratische Kräfte stärken? Und kann sie noch Schlimmeres in der Zukunft vermeiden helfen?Antworten sind spekulativ, fallen aber eher skeptisch aus. Im Juni 2014 hatte Papst Franziskus die Mitglieder der ’Ndrangheta für exkommuniziert erklärt, was dem Erfolg dieser kalabrischen Mafia in der ganzen Welt keinerlei Abbruch getan hat. Das war schon früher so. Wenn ein Papst ganze Städte wie Florenz in den Jahren 1378 und 1478 und Venedig 1606/07 mit dem Interdikt belegte, einer kollektiven Exkommunikation, die dort alle kirchlichen Dienstleistungen, also Taufen, Heiraten und Begräbnisse, sowie alle Handelsbeziehungen mit den «infizierten» Einwohnern untersagte, schwächte sich die Kraft dieses Urteils, das an sich den Weg zum Paradies versperrte, verblüffend schnell ab.Mit einem ähnlichen Abnutzungseffekt wäre wohl auch heute zu rechnen, es wäre ein Zeichen, mehr nicht. Aber dadurch, dass er die uralte, fast schon vergessene Strafe wieder aus den Katakomben der Kirchenjustiz hervorholte, zeigt Papst Leo XIV., dass er sich ganz in der Tradition eines Gregor VII. und Innozenz III. versteht. Man darf gespannt darauf sein, wie es weitergeht.Volker Reinhardt ist emeritierter Professor für allgemeine und Schweizer Geschichte der Neuzeit an der Universität Freiburg i. Ü. Im Verlag C. H. Beck ist 2024 sein Buch «Pontifex. Die Geschichte der Päpste von Petrus bis Franziskus» erschienen.Passend zum Artikel
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Leo XIV. schliesst die Bischöfe der Pius-Bruderschaft aus der Kirche aus. Damit wird eine ferne Vergangenheit lebendig. Seit Jahrhunderten ist die Exkommunikation die härteste Strafe des Papstes.










