Die 30-jährige Kathi konnte mit ME/CFS nicht länger leben. Ihre Freundinnen fordern Hilfe für die, die noch da sind. Karl Lauterbach sieht Hoffnung.

„Sie hat sich verabschiedet mit den Worten, dass sie doch so gerne leben würde, aber gehen muss, weil sie einfach nicht mehr kann.“ So erinnern sich Joana Welsing und Johanna Wolff an ihre beste Freundin Kathi, die am 30. März 2026 durch assistierten Suizid starb. Sie wurde 30 Jahre alt. Die Diagnose: ME/CFS, etwa die schwerste Version von Long Covid.

„Sie ist gestorben an Ignoranz, Bürokratie und einem kaputten Gesundheitssystem, weil ME/CFS immer noch nicht die Beachtung geschenkt wird, die es benötigt.“ Das schreiben die Freundinnen auf dem Instagram-Account freudichnichtzuspaet_, den sie nach Kathis Erkrankung und Tod gegründet haben, um ME/CFS sichtbarer zu machen.

Kathi ist nicht die Einzige: Im vergangenen Jahr verzeichnete die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben rund 19 Anträge auf Freitodbegleitung, die mit ME/CFS begründet wurden – zehn davon wurden vermittelt. 2026 entwickeln sich die Zahlen bislang ähnlich.

Die Voraussetzungen für eine Freitodbegleitung aufgrund von ME/CFS sind dieselben wie bei jeder anderen Erkrankung: Freiverantwortlichkeit – also Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, ein dauerhafter, wohlerwogener Sterbewunsch ohne Beeinflussung von außen und die eigenständige Durchführung. Einfach ist der Weg trotzdem nicht: Wer einen Antrag stellen möchte, muss zunächst sechs Monate Mitglied der DGHS sein, zwei persönliche Gespräche durchlaufen und in allen Stufen die Freiverantwortlichkeit nachweisen. Möglich ist das seit 2020, als das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB, das generelle Verbot der Suizidhilfe, für verfassungswidrig erklärte.