Herr Poseck, auf der jüngsten Innenministerkonferenz haben Sie einen Antrag eingebracht, wonach das Konsumcannabisgesetz in Teilen wieder rückgängig gemacht werden soll. Eine Mehrheit fand Ihr Beschluss nicht. Hat Sie das überrascht?Die Innenminister von CDU und CSU wollen das Cannabisgesetz der Ampel komplett rückgängig machen. Das ist auch meine Auffassung, die ich von Beginn an vertreten habe. Die Innenminister der SPD halten das Gesetz auch, wie sie öffentlich erklärt haben, für „Murks“, agieren aber aus politischen Gründen zurückhaltender. Vor diesem Hintergrund halte ich es für einen Erfolg, dass wir gemeinsam für schnelle punktuelle Veränderungen eintreten. So hat sich die Innenministerkonferenz auf den hessischen Antrag hin einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Ermittler wieder mehr Befugnisse für eine effektive Strafverfolgung von Cannabisdelikten erhalten. Das ist für die Sicherheit elementar, denn der Schwarzmarkt boomt infolge der Teillegalisierung, was wiederum organisierter Kriminalität Vorschub leistet. Dagegen müssen die Ermittlungsbehörden wirkungsvoll vorgehen können. Außerdem konnte ich mit der Forderung durchdringen, die Besitzmengen von Cannabis erheblich abzusenken. Diese sind aktuell viel zu hoch.Inwiefern?Aktuell sind 50 Gramm zu Hause und 25 Gramm in der Öffentlichkeit erlaubt. Konkret heißt das, dass man 55 Joints am Tag rauchen kann. Das ist nicht ansatzweise vertretbar. Es ist gesundheitlich unverantwortlich, und es ermöglicht das Handeltreiben unter dem Vorwand des Eigenkonsums. Wir müssen zu einer deutlichen Reduzierung der Besitzmengen kommen, um Eigenkonsum und Handeltreiben voneinander zu trennen. Ich hatte mir im Rahmen der Innenministerkonferenz noch mehr gewünscht, nämlich auch ein Verbot des Kiffens in der Öffentlichkeit und einen Stopp für die Anbauvereinigungen. Diese beiden Punkte konnte ich nicht durchsetzen, weil hierzu keine Einstimmigkeit erreicht werden konnte. Trotzdem werde ich mich auch für diese Änderungen wie auch die Komplettabschaffung des Gesetzes weiter starkmachen. Die Teillegalisierung von Cannabis ist und bleibt ein Fehler und eine negative Hinterlassenschaft der Ampel. Durch das Gesetz haben wenige gewonnen und viele verloren.In Ihrer Kritik stützen Sie sich auf den zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes. Sie haben die Ermittlungsarbeit angesprochen, bei der es mit der Herauslösung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz zu erheblichen Einschränkungen gekommen ist. Wie äußert sich das in der Praxis?Das Konsumcannabisgesetz hat Auswirkungen auf die Anwendbarkeit von Eingriffsbefugnissen nach der Strafprozessordnung. Die Ermittler hatten vor der Teillegalisierung mehr Befugnisse im Bereich Cannabis. Sie konnten wesentlich leichter eine Telekommunikationsüberwachung schalten, sie konnten schneller Wohnraumüberwachung und Wohnungsdurchsuchungen durchführen. Jetzt sind diese Maßnahmen bei Cannabisdelikten nur noch sehr eingeschränkt möglich. Die Hürden sind aus meiner Sicht zu hoch. Wir müssen es den Ermittlern ermöglichen, frühzeitiger einzusteigen, damit sie gegen den Schwarzmarkt und gegen die organisierte Kriminalität effektiv vorgehen können. Deshalb hat die Innenministerkonferenz das Ziel formuliert, das Handeltreiben auch geringerer Mengen von Cannabis wieder in die Katalogtaten der Strafprozessordnung aufzunehmen. Die Ermittler müssen ohne unüberwindbare Hürden in kriminelle Strukturen hineinkommen. Nur so lässt sich organisierte Kriminalität wirkungsvoll bekämpfen. Das ist eine Forderung, die die Polizei einhellig vertritt.Nun gibt es das Argument der Befürworter der Teillegalisierung, dass die Justiz entlastet wurde durch das Gesetz, weil Zehntausende Verfahren wegen Besitzes oder Eigenkonsums entfallen sind.Mir hat bislang niemand aus der Justiz berichtet, dass es zu einer spürbaren Entlastung durch die Teillegalisierung gekommen ist. Richtig und nicht überraschend ist es, dass bestimmte Verfahren zurückgegangen sind. Auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik haben Straftaten abgenommen, weil bestimmte Sachverhalte jetzt nicht mehr unter Strafe gestellt sind. Aber die Entlastungseffekte sind gering. Der Rückgang betrifft vor allem Verfahren mit einem sehr geringen Bearbeitungsaufwand. Im Übrigen kommt es für die Polizei zu mehr Aufwand, weil es nun komplizierte Abgrenzungsfragen gibt.Sie haben eben schon die Besitzmengen erwähnt: 25 Gramm, die man straffrei in der Öffentlichkeit mit sich führen darf. Polizisten berichten immer wieder, dass Dealer, die sie auf der Straße kontrollieren, zufällig knapp unter diesen 25 Gramm dabei haben – und dass das letztlich auch den Nachweis des gewerbsmäßigen Handels erschwert. Meinen Sie solche Fälle, wenn Sie von Abgrenzungsfragen sprechen?Das ist genau das Problem. Die Besitzmenge ist zu hoch, sodass man mit ihr auch Handel treiben kann, und das durchaus in erheblichem Umfang. Das wird von den Dealern ausgenutzt, und die Polizei muss dem Treiben zusehen. Dies führt letztlich dazu, dass junge Menschen leichter an diese Drogen kommen. Das halte ich für verantwortungslos. Denn es steht außer Frage, dass es durch Konsum gerade bei jungen Menschen zu negativen gesundheitlichen Auswirkungen, zum Beispiel zu Psychosen, kommen kann. Diese Gefahren hat die Ampel selbst in der Begründung ihres Gesetzes beschrieben.Befürworter des Gesetzes argumentieren, dass das Gesetz an sich gar nicht schlecht gemacht sei, sondern die bürokratischen Vorgaben es zum Beispiel erschweren, dass sich Anbauvereine gründen können, um dann „legales“ Cannabis auf den Markt zu bringen. Ist an diesem Argument etwas dran?Dem widerspreche ich. Wo kommen denn die bürokratischen Aufwände her? Die sind nicht von den Behörden erfunden, sondern sie sind unmittelbar Teil dieses Gesetzes, das ein Bürokratiemonster ist. Die Ampel hatte offensichtlich selbst ein schlechtes Gewissen bei der Teillegalisierung und ist deshalb zwei Schritte vor und wieder einen Schritt zurückgegangen. Paragraph 36 des Konsumcannabisgesetzes allein enthält 37 verschiedene Ordnungswidrigkeiten. Schon ein kurzer Blick in das Gesetz zeigt die Zumutungen für diejenigen, die das Gesetz anwenden müssen.Ich würde gerne noch einmal auf Ihren Vorstoß zurückkommen, den Konsum in der Öffentlichkeit zu verbieten. Denn es gibt ja schon ausgewiesene Verbotszonen, beispielsweise in der Nähe von Schulen oder von Spielplätzen. Reichen die Ihrer Ansicht nach nicht aus?Die Verbotszonen sind richtig. Wir hatten sie beispielsweise auch auf dem Hessentag, wir haben sie auf Weihnachtsmärkten. Verbotszonen sind auch deshalb notwendig, um den Kontakt von Kindern und Jugendlichen mit der Droge zu reduzieren. Aus meiner Sicht reicht das aber nicht aus. Wir müssen den Konsum in der Öffentlichkeit gänzlich verbieten. Dann haben wir auch rechtliche Klarheit. Kein anderes Land in Europa hat eine so großzügige Regelung für das Konsumieren in der Öffentlichkeit wie wir. Und auch diese Rechtslage macht es den Behörden unnötig schwer, auch den Polizisten auf der Straße, weil ständig Abgrenzungsfragen damit verbunden sind. Darüber hinaus setzt das Kiffen in der Öffentlichkeit falsche Signale und gefährdet wiederum vor allem junge Menschen.Will das Cannabisgesetz der Ampel rückgängig machen: der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU)Lucas BäumlDeutschland hat sich zudem zum größten Medizinalcannabis-Markt entwickelt. Wie bewerten Sie diese Entwicklung?Natürlich hat Cannabis im medizinischen Bereich einen Anwendungsbereich. Diesen akzeptiere ich. Aber es muss Grenzen geben. Auch beim Medizinalcannabis sehe ich die Gefahr, dass die Regeln zu großzügig sind, sodass man zu leicht an Cannabisprodukte gelangen kann und dabei Gefahren übersehen werden. Von daher ist es für mich jedenfalls kein Ruhmesblatt, dass wir inzwischen diesen größten Markt bei uns haben.Wie geht es jetzt weiter mit dem Gesetz? Denn der Beschluss der Innenministerkonferenz muss ja nicht zuletzt auf Bundesebene Gehör finden.Die Innenministerkonferenz kann Forderungen und Wünsche formulieren. Die Umsetzung muss auf Bundesebene erfolgen. Dort ist vorgesehen, das Gesetz weiter zu evaluieren und dann daraus Schlussfolgerungen für die grundsätzliche Zukunft des Gesetzes zu ziehen. Allerdings gibt es bereits die beiden Zwischenberichte, die aus meiner Sicht Anlass sein sollten, schon jetzt punktuell zu handeln und zumindest das Absenken der Mengen vorzusehen sowie die Befugnisse für die Sicherheitsbehörden wieder zu erweitern. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat eine klare Haltung zu dem Gesetz, die ich vollumfänglich teile. Ich hoffe, dass die federführend zuständige Justizministerin Stefanie Hubig den Handlungsbedarf anerkennt und unseren Beschluss aufgreift. Immerhin liegt diesem ein einstimmiges Votum aller Innenminister von SPD, CDU und CSU zugrunde.