PfadnavigationHomeRegionalesHamburgBlock-Prozess„Ein Prozess dient nicht dazu, einen Verteidiger bekannter zu machen“Von Denis FenglerRedakteur WELT/WELT AM SONNTAG HamburgStand: 07:51 UhrLesedauer: 8 MinutenOtmar Kury, Fachanwalt für Strafrecht in seiner Kanzlei Quelle: Bertold FabriciusDer Prozess gegen Christina Block läuft mittlerweile fast ein Jahr. Otmar Kury war lange ihr Anwalt. Im Interview erklärt der Strafverteidiger, warum er öffentliche Auftritte von Verteidigern kritisch sieht und weshalb er den Prozess anders geführt hätte.Seit nunmehr fast einem Jahr beschäftigt der Fall der aus Dänemark entführten beiden jüngsten Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block das Hamburger Landgericht – und ein Ende ist längst nicht absehbar. Der Prozess gegen Block und sechs weitere Angeklagte begann am 11. Juli 2025. Inzwischen hat das Gericht Verhandlungstermine bis zum 18. Dezember dieses Jahres angesetzt. Ob das Verfahren dann tatsächlich endet, ist offen. Die spannungsgeladenen ersten Prozessmonate, in denen immer neue Einzelheiten der nächtlichen Rückholung der Kinder bekannt wurden, israelische Zeugen und mutmaßliche Beteiligte vernommen wurden und sich die Verteidiger scharfe Wortgefechte lieferten, sind vielfach dem Klein-Klein eines ermüdenden Verfahrensalltags gewichen. Der renommierte Hamburger Strafverteidiger Otmar Kury kennt den Fall, der mit dem jahrelangen Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem früheren Ehemann Stephan Hensel begann und in der Silvesternacht 2023/24 in der gewaltsamen Rückholung der Kinder aus Dänemark mündete, aus ungewöhnlicher Nähe. Kury vertrat Christina Block lange vor Prozessbeginn und auch noch zu Beginn des Prozesses. Doch nach dem dritten Verhandlungstag trennten sich ihre Wege. Block setzte allein auf den Düsseldorfer Strafverteidiger Ingo Bott. Kury, dessen Erfahrung und Verhandlungsstil in der Branche seit Jahren geschätzt werden, empfängt WELT AM SONNTAG zum Interview in seiner Kanzlei am Alsterufer. Dort spricht er über die Länge des Verfahrens, die Rolle der Verteidigung, die öffentliche Erzählung des Prozesses – und darüber, warum aus seiner Sicht nicht jede Anklage schon eine Vorentscheidung sein darf.WELT AM SONNTAG: Herr Kury, der Prozess gegen Christina Block und weitere Angeklagte läuft seit fast einem Jahr. Ist die Dauer eines solchen Verfahrens aus Ihrer Sicht zu rechtfertigen?Otmar Kury: Ein umfassendes Verfahren dieser Größenordnung darf nicht verkürzt werden, nur weil es lange dauert. Wenn die Staatsanwaltschaft einen solchen Vorwurf erhebt, muss das Gericht alles sorgfältigst aufklären, was zur Aufklärung des tatsächlichen Geschehensablaufs notwendig und rechtlich erforderlich ist. Es geht nicht darum, ein Verfahren möglichst schnell zu Ende zu bringen, sondern den angeklagten Vorwurf aufzuklären. Es muss geklärt werden, was wirklich geschehen ist.Lesen Sie auchWamS: Sie haben Christina Block über längere Zeit vertreten. Dann trennten sich Ihre Wege. Frau Block erklärte damals öffentlich, für Ihre große fachliche Kompetenz danke sie ihnen, aber ihre beiden „Welten“ seien sehr unterschiedlich. Wie haben Sie diesen Satz für sich interpretiert?Kury: Ich kann nur aus meiner Sicht sprechen. Plötzlich war ein neuer Rechtsanwalt gekommen, ohne dass ich das wusste. Und als mir dies mitgeteilt worden war, ermöglichte dies mir nicht mehr die zwingend gebotene, sorgfältige, umfassende Vorbereitung der Hauptverhandlung. Da der neue Anwalt aus meiner Sicht sehr häufig mit den Medien sprach, verdeutlichte ich, dass die durch mich gefertigten vielen umfangreichen Beweisanträge nicht intern weitergegeben werden dürfen, damit sie nicht in die Medien weitergegeben, also nicht veröffentlicht werden. Das hat dann zu den Problemen geführt. Trotzdem war es mir wichtig, dass hier zwischen den Rechtsanwälten keine Streitigkeiten ausgeführt werden, weil die gemeinsame Verteidigung ordentlich stattfinden muss.WamS: Hätten Sie denn in der Verteidigung von Frau Block einen anderen Schwerpunkt gesetzt?Kury: Ja. Ich hätte die Verteidigung anders geführt. Ich habe schon kurz vor dem Beginn der Hauptverhandlung 40 Beweisanträge vorbereitet. Die Frau Vorsitzende hatte mir vor dem Beginn des Prozesses in dem von ihr gewünschten Gespräch mit allen Herren Verteidigern zugesagt, dass die Beweisanträge nach der Erklärung meiner Mandantin gestellt werden dürften. Später, am zweiten Hauptverhandlungstag, lehnte sie das aber ab. Ich bin irritiert, dass die Beweisanträge nicht gestellt werden durften und dass sie durch das Gericht überhaupt nicht behandelt wurden. Bevor ich das Mandat aufzugeben hatte, habe ich diese Beweisanträge noch an das Gericht übermittelt. Außerdem hatte ich diese Punkte bereits in einem über 500-seitigen Schriftsatz, den ich der Staatsanwaltschaft zugeleitet hatte, ausgeführt. Aus meiner Sicht hätte man den tatsächlichen Sachverhalt, die Vorgeschichte und die Rolle des Vaters stärker durch Beweise in die Beweisaufnahme bringen müssen. Dazu gehörte aus meiner Sicht auch, dass das Oberlandesgericht Hamburg dem Vater angeordnet hatte, die Kinder sofort zur Mutter zurückzubringen, und der Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder zugesprochen hatte.Lesen Sie auchWamS: Wie verhindert ein Gericht in einem Verfahren mit so großer Öffentlichkeit, dass aus einer Anklage in der Wahrnehmung schon eine Vorentscheidung wird?Kury: Die Unschuldsvermutung wird zwar erwähnt. Gerade in einem Verfahren mit dieser öffentlichen Aufmerksamkeit muss aber aus meiner Sicht besonders darauf geachtet werden, dass das Gericht hochverantwortlich und prozessual umfassend vorgeht. Eine Anklage ist im Übrigen kein Urteil. In der Hauptverhandlung ist alles aufzuklären: ob die Vorwürfe, die benannt wurden, zutreffend sind. Und zutreffend sind sie nur, wenn sie voll bewiesen werden können – und zwar unter Berücksichtigung aller entlastenden Tatsachen, die immer auch aufgeklärt werden müssen.WamS: Gilt das auch für frühe Aussagen über eine mögliche Strafhöhe?Kury: Nach meinem Erkenntnisstand stand in der Anklage, dass die Staatsanwaltschaft im Fall einer Verurteilung eine dort bezeichnete Freiheitsstrafe für angemessen halte oder beantragen wolle. Ich hielt das schon damals, als wir die Anklage erstmals zur Kenntnis nahmen – und halte es auch heute noch – für völlig inakzeptabel, solche Vorstellungen in eine strafprozessual zu gestaltende Anklage der Staatsanwaltschaft hineinzunehmen. Solche Vorstellungen haben zu diesem Zeitpunkt in der Anklage nichts zu suchen.Lesen Sie auchWamS: Welche Belastung bringt ein solcher Prozess für die Angeklagten?Kury: Ich kann nur meine eigene, damalige Wahrnehmung schildern: Frau Block war aus meiner Sicht durch den Umstand, dass sie ihre Kinder über zwei Jahre nie sehen durfte, sehr stark belastet. Eine medizinische Bewertung steht mir nicht zu. Ein Strafverfahren dieser Länge kommt dann noch hinzu. Für Angeklagte ist eine Hauptverhandlung ohnehin eine Belastung. Wenn sie sich über Monate hinzieht und öffentlich begleitet wird, wird das noch belastender. Als Verteidiger muss man aber intensiv weiterarbeiten: Welche Tatsachen gibt es, welche Beweismittel, welche Anträge müssen gestellt werden?WamS: Der Prozess wird täglich öffentlich erzählt – von Medien, aber auch von Anwälten.Kury: Als Verteidiger muss man hier zurückhaltend sein. Ständige Erklärungen gegenüber Medien abzugeben, gehört aus meiner Überzeugung nicht zu den Aufgaben und ist auch gesetzlich verboten. Das hat nichts mit einer Kritik oder mit einer Ablehnung unserer Medien zu tun. Die Verteidigung hat ihre Arbeit in der Hauptverhandlung zu leisten. Ein Prozess dient nicht dazu, einen Verteidiger bekannter zu machen, sondern dazu, die Verteidigung korrekt zu führen. Zugleich gilt aus meiner Sicht: Akten sind für das Verfahren bestimmt, nicht für die Öffentlichkeit. Werden Akteninhalte verbreitet, kann das Zeugen beeinflussen und die Beweismittel beschädigen.Lesen Sie auchWamS: Sie selbst wurden in einer Szene vor dem Gerichtsgebäude Teil dieser öffentlichen Erzählung. Sie fuhren mit Frau Block und Gerhard Delling in Ihrem Cabriolet davon und sagten sinngemäß, jetzt werde Mozart-Requiem gehört, Fragen würden nicht beantwortet.Kury: Ich hatte die beiden Herrschaften morgens mit zum Gericht genommen, und nach dem Termin wollten die beiden Herrschaften wieder mit mir zum Hotel zurückfahren. Da es sehr heiß war, kam ich dann mit meinem Cabriolet zum Landgericht vorgefahren. Dann kamen Journalisten und stellten Fragen von der Seite meines Fahrzeuges an mich. In diesem Moment wollte ich selbstverständlich auch wieder keine Auskünfte geben. Im Übrigen hatte ich das Mozart-Requiem laufen, was mir gefiel. Und ich habe dann gesagt: Wir hören jetzt das Mozart-Requiem. Jetzt gibt es hier keine Beantwortung von Fragen. Dann bin ich losgefahren.WamS: Für viele wirkte das wie ein Ausdruck Ihres besonderen Stils. In Ihren Erklärungen haben Sie für Frau Block Formulierungen wie „die ehrenwerte Dame Block“ verwendet.Kury: Sprache und Stil sind mir wichtig. Im Gerichtssaal muss Sprache korrekt und präzise sein. Sie muss von Berufsrichtern und Schöffen verstanden werden, und sie muss genau bezeichnen, worum es geht. Ich achte darauf. Wenn ich jemanden respektvoll anspreche, benutze ich auch entsprechende Formen. Das mag heute manchmal ungewöhnlicher klingen als früher, aber ich halte es für richtig.Lesen Sie auchWamS: Was bleibt nach einem solchen Verfahren?Kury: Wenn ein Gericht nach einer so langen Hauptverhandlung jemanden freispricht, ist das eine große, enorme Entlastung. Dann kann die Öffentlichkeit auch sagen: Das Gericht hat hier sehr lange korrekt und überzeugend den Sachverhalt aufgeklärt und geprüft. Ich will hier auch noch einmal verdeutlichen, dass ich die Angeklagte Block für unschuldig halte.WamS: Ist die Wahrheit, die am Ende eines Strafprozesses steht, dasselbe wie Gerechtigkeit?Kury: Auf die Wahrheit muss ein gerechtes Urteil ergehen. Das Gericht hat aufzuklären, was tatsächlich geschehen ist. Was das Gericht nach der Beweisaufnahme feststellt, ist für das Gericht der maßgebliche Sachverhalt. Dieser Sachverhalt ist dann rechtlich korrekt zu bewerten. Ob jedes Urteil immer richtig und recht oder gar gerecht ist, kann man leider nicht abstrakt sagen. Wäre jedes Urteil vollkommen richtig, dann hätten wir keine Rechtsmittel der Revision oder der Berufung. Die Möglichkeit der Überprüfung gehört zum Rechtsstaat.
Block-Prozess: „Ein Prozess dient nicht dazu, einen Verteidiger bekannter zu machen“ - WELT
Der Prozess gegen Christina Block läuft mittlerweile fast ein Jahr. Otmar Kury war lange ihr Anwalt. Im Interview erklärt der Strafverteidiger, warum er öffentliche Auftritte von Verteidigern kritisch sieht und weshalb er den Prozess anders geführt hätte.






