Die Reiserechtskammer des Frankfurter Landgerichts hat einem Pauschalurlauber 20.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, der bei Turbulenzen auf einem Flug verletzt wurde. Zudem stehe ihm Schadenersatz zu. Wie das Gericht mitteilt, war der Mann auf einer Reise nach Mauritius aus seinem Sitz geschleudert worden und mit seinem Kopf gegen die Kabinendecke gestoßen. Nach der Landung wurde er in ein Krankenhaus gebracht. Die meiste Zeit des Urlaubs verbrachte er im Bett.Später in Deutschland seien bei dem Mann zwei gebrochene Halswirbel entdeckt worden. Die Ärzte hätten eine drohende Lähmung diagnostiziert, außerdem habe Lebensgefahr bestanden. Er leide bis heute unter Schmerzen. Seine Frau hatte einen angebrochenen Brustwirbel.Grundlage für die Ansprüche ist der Mitteilung des Gerichts zufolge das Montrealer Übereinkommen, das insbesondere die Haftung von Fluggesellschaften bei Tod, Verletzungen von Passagieren oder Verlust, Beschädigung und Verspätung von Gepäck regelt. Die Kammer entschied, dass der beklagte Reiseveranstalter als Pauschalveranstalter vertragliches Luftfahrtunternehmen im Sinne des Montrealer Übereinkommens sei und als solches für die Verletzungen hafte.Dem Gericht zufolge hatte die geplante Erholungsreise aufgrund der Verletzungen und der Schmerzen „überhaupt keinen Wert mehr“. Das gelte auch für seine Frau, da auch für sie ein gemeinsamer Urlaub und eine Erholung nicht mehr möglich gewesen seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.