Abstimmung zu Satzungsreform: Grüne sehen sich vor Gericht

Der Grünen-Vorstand will weniger Basisdemokratie wagen – und hat eine Urabstimmung zur Parteisatzung gewonnen. Jetzt wollen Geg­ne­r*in­nen der Reform klagen.

Die Kläger sind überzeugt: „Satzungsänderungen sind laut Parteiengesetz ausschließlich über Parteitage zulässig“

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Am Mittwoch verkündete der Grünen-Vorstand einen Erfolg: In einer Mitgliederbefragung wurden Vorschläge der Parteispitze zu einer Satzungsreform angenommen, die meisten davon mit Zweidrittelmehrheit. Hinter dem Ergebnis wird aber noch eine Weile lang ein Fragezeichen stehen: Eine kleine Gruppe linksgrüner Basismitglieder hat beschlossen, erneut gegen die Urabstimmung vor Gericht zu gehen. Das Vorhaben ist nicht vollkommen aussichtslos.