Satzungsreform der Grünen: Gericht weist Klage gegen Urabstimmung ab

Die Grünen wollen über ihre Satzungsreform abstimmen lassen. Teile der Parteibasis laufen Sturm. Nun haben sie vor Gericht eine Niederlage kassiert.

Da lacht die Parteispitze: Franziska Brantner und Felix Banaszak, die Bundesvorsitzenden der Grünen

Christoph Soeder/dpa

dpa/taz | Die Urabstimmung des Bundesvorstandes der Grünen zu einer Parteireform kann in der geplanten Form erfolgen. Das Landgericht Berlin hat es im Eilverfahren abgelehnt, eine einstweilige Verfügung gegen die geplante Urabstimmung zu erlassen. Für ein präventives gerichtliches Verbot der Abstimmung gebe es strenge Voraussetzungen. Diese lägen in vorliegenden Fall nicht vor, hieß es vom Gericht am Donnerstag. Die Abstimmung soll am kommenden Dienstag starten.