Quelle: dpa Rheinland-Pfalz/Saarland
3. Juli 2026, 14:04 Uhr
Die OVG-Entscheidung kann nicht angefochten werden. (Archivbild)
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Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz darf einzelne Äußerungen über die Burschenschaft «Germania Halle zu Mainz» nicht weiter verbreiten. Dabei geht es um eine Passage aus dem Verfassungsschutzbericht aus dem Jahr 2024 über verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen der Burschenschaft. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden. (Aktenzeichen: 7 B 10508/26.OVG)






