Wohnungseigentümer müssen vor der Vergabe von Arbeiten am Gemeinschaftseigentum nicht grundsätzlich mehrere Vergleichsangebote einholen. Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft unwirksam ist, wenn vor der Vergabe von Arbeiten keine Vergleichsangebote eingeholt wurden. Bisher hatten Gerichte solche Beschlüsse oft aufgehoben. Nun stellte das Gericht klar, dass es keine feste Regel gibt, die mehrere Angebote zwingend verlangt.Maßgeblich ist der Einzelfall. Beschlüsse über Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum müssen auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruhen. Diese muss sich aber nicht zwingend aus Vergleichsangeboten ergeben. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Informationen angesichts der Art der Maßnahme, ihrer Dringlichkeit und der sonstigen Umstände des Einzelfalls für eine Entscheidung ausreichen.Das Gericht betonte zudem, dass Eigentümer und Verwalter weiterhin sorgfältig handeln müssen. Sie sollen Angebote prüfen und darauf achten, dass die Entscheidung wirtschaftlich sinnvoll ist. Eine starre Vorgabe, immer drei Angebote einzuholen, besteht aber nicht mehr.Die Entscheidung berücksichtigt auch die aktuelle Lage am Markt. Viele Handwerksbetriebe sind stark ausgelastet, sodass es oft schwierig ist, mehrere Angebote zu erhalten. Gerade bei dringenden Arbeiten kann das zu Verzögerungen führen.Für die Praxis bedeutet das Urteil mehr Spielraum. Entscheidungen können schneller getroffen werden, wenn genügend Informationen vorliegen. Gleichzeitig bleibt es sinnvoll, bei größeren Vorhaben mehrere Angebote einzuholen und die Entscheidung gut zu dokumentieren sowie strukturiert und transparent vorzubereiten, um Streit zu vermeiden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. März 2026, Aktenzeichen: V ZR 7/25).Fiona Ruby ist Rechtsanwältin der Kanzlei Bethge in Hannover.
Angebotszwang bei Gemeinschaftseigentum gelockert
Soll eine Eigentümergemeinschaft mehrere Angebote vor Arbeiten vergleichen? Ein Gericht sieht dafür keinen Zwang. Dringlichkeit und vorhandene Infos genügen.








