Nach einer gerichtlichen Niederlage hat die Süddeutsche Zeitung einen zentralen Beitrag über den Musiker Konstantin Wecker vorläufig aus dem Netz nehmen müssen. Das Landgericht Berlin II gab einem Antrag Weckers auf einstweilige Verfügung statt und untersagte nach Angaben der Zeitung insgesamt 26 Passagen eines Artikels mit dem Titel „Weckers vergessene Frauen“. Das Gericht kam im Rahmen der Abwägung auch darauf zu sprechen, dass Wecker mittlerweile sehr krank ist.Die Entscheidung wiegt schwer: Die beanstandeten Stellen betreffen wesentliche Teile der Recherche, sodass die Redaktion den Beitrag vollständig depublizieren musste.

Ungewöhnliche Stellungnahme der SZ

Bereits Ende 2025 hatte die Süddeutsche erstmals über eine Beziehung berichtet, die Wecker im Jahr 2011 mit einer damals 15-jährigen Schülerin geführt haben soll. Der Künstler selbst hatte diese Beziehung gegenüber der Zeitung grundsätzlich eingeräumt und öffentlich erklärt, sein Verhalten sei unter moralischen Gesichtspunkten „gänzlich unangemessen“ gewesen. Gleichzeitig äußerte er tiefes Bedauern gegenüber der betroffenen Frau.

Im Mai 2026 legte die Zeitung mit einer weiteren Recherche nach. Drei zusätzliche Frauen schilderten ähnliche Erfahrungen aus ihrer Jugendzeit und berichteten über intime Beziehungen zu dem damals deutlich älteren Künstler. Nach Darstellung der Frauen habe sich ein wiederkehrendes Muster gezeigt, bei dem ein erhebliches Machtgefälle zwischen dem prominenten Künstler und jungen weiblichen Fans bestanden habe. Die Vorwürfe lösten eine breite Debatte über Verantwortung, Machtmissbrauch und die Grenzen journalistischer Aufklärung aus.