Google hat seinen langjährigen Rechtsstreit gegen eine Kartellstrafe der Europäischen Union in Höhe von 4,1 Milliarden Euro verloren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) weist die von Google und seiner Muttergesellschaft Alphabet gegen das 2018 gefällte Urteil eingelegten Rechtsmittel zurück und bestätigt die Geldbuße wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung der Suchmaschine Google Search im Kontext des Betriebssystems Android. Die Entscheidung ist rechtskräftig und stellt einen bedeutenden Sieg für die in Brüssel ansässige Regulierungsbehörde dar.
Rekordstrafe gegen Google
„Die von Google und seiner Muttergesellschaft Alphabet gegen das Urteil des Gerichts eingelegte Berufung wird zurückgewiesen, womit die gegen Google Search wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch das Android-Betriebssystem verhängte Geldbuße bestätigt wird“, erklärt das Gericht in einer Stellungnahme zum Urteil.
Schon 2018 stellte die Europäische Kommission fest, dass Google seine beherrschende Stellung missbraucht habe. Der Konzern habe durch Vorinstallationsvereinbarungen und Lizenzbedingungen für bestimmte Anwendungen darauf hingewirkt, dass die eigene Suchmaschine und der Chrome-Browser auf Mobilgeräten mit dem Betriebssystem Android verwendet werden, das ebenso von Google stammt. Die Kommission stellte eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung fest, die sämtliche dieser Verhaltensweisen umfasste, und verhängte gegen Google eine Gesamtstrafe, heißt es im Urteil des EuGH in der Rechtssache C-738/22 P.










