Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen. Google habe Herstellern und Mobilfunkanbietern auferlegt, ein Paket von Google-Apps auf Android-Geräten vorzuinstallieren. Damit habe Google seine Marktdominanz stärken wollen, bestätigten die Richterinnen und Richter in Luxemburg.Das Smartphone-Betriebssystem Android wird bei Google entwickelt und ist für Geräte-Hersteller kostenlos. Hersteller, die Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche. Den Großteil seiner Einnahmen erzielt Google über sein Flaggschiffprodukt, die Suchmaschine.Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zuständig ist, sah darin einen Verstoß und verhängte 2018 ein Bußgeld in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat, wie ein Sprecher der Kommission bestätigte. Aus ihrer Sicht stellte Google durch die Kopplungspraktik sicher, dass seine Suchmaschine und der Chrome-Browser auf nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren.Google hatte im Verfahren bei der Kommission dagegen argumentiert, die Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei notwendig gewesen, insbesondere um zu ermöglichen, Einnahmen aus seiner Investition in Android zu erzielen.Google änderte bereits GeschäftspraktikenDas Unternehmen änderte die Geschäftspraktiken, klagte aber gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter. Bereits in erster Instanz gab es vor dem Gericht der EU eine Schlappe: Die Luxemburger Richterinnen und Richter senkten das Bußgeld in ihrem Urteil von 2022 lediglich um rund 200 Millionen Euro auf 4,1 Milliarden Euro.Hintergrund der Minderung war, dass das Gericht im Gegensatz zur EU-Kommission keinen Verstoß darin sah, dass Google bestimmten großen Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit sie nur die Google-Such-App auf ihren Geräten vorinstallieren. Die Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsächlich behindert werde. Zudem hätte Google zu diesem Punkt angehört werden müssen, was nicht geschehen sei.
EuGH bestätigt Rekordstrafe gegen Google
Mit vorinstallierten Google-Apps wollte der US-Konzern seine Marktdominanz stärken, urteilen die Richter und bestätigen die bestehende Strafe.











