Die Bundesregierung bringt eine Regelung auf den Weg, die die Verstaatlichung von Wohnraum auf Länderebene untersagt, wie sie die „Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWE) für Berlin fordert. Darauf hat sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD in der Nacht auf Donnerstag verständigt.„Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“, heißt es in dem Beschluss. Kanzler Merz sieht Unsicherheit beseitigt „Wir beseitigen damit eine Unsicherheit“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstagvormittag. Das Thema habe auch international große Aufmerksamkeit gefunden, „im negativen Sinne“, sagte Merz, der auf eine Frage anspielte, die sich Investoren stellten: „Was ist da in Deutschland los?“Vergesellschaftungen schaffen keinen neuen Wohnraum.Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD)Schon vor knapp zwei Wochen hatte sich Bundesbauministerin Verena Hubertz gegen Pläne in Berlin gestellt, die Wohnungsbestände großer privater Immobilienunternehmen zu vergesellschaften. „Alleine die Debatte, die wir im Moment erleben, stiftet Verunsicherung im Wohnungsbau“, sagte die SPD-Politikerin damals dem Tagesspiegel. „Vergesellschaftungen schaffen keinen neuen Wohnraum“. Die staatliche Wohnbaugesellschaft kommt Die Bundesministerin war zudem per Mehrheitsbeschluss der Landesbauministerkonferenz am 11. Juni aufgefordert worden, „gesetzliche Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um den Wert von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt nachhaltig zu schützen“.So hat es die Koalition vor dem Hintergrund der neuen Berliner Vergesellschaftungsdebatte nun beschlossen. Zwar hat der schwarz-rote Senat den entsprechenden Volksentscheid aus dem Jahr 2021 nicht umgesetzt, Linke und Grüne haben jedoch erklärt, dies bei einer Regierungsbeteiligung nach der Abgeordnetenhauswahl im September nachholen zu wollen. Zudem will die DWE-Initiative erneut einen Volksentscheid auf den Weg bringen und dieses Mal von den Wählern direkt ein entsprechendes Vergesellschaftungsgesetz beschließen lassen.Allein auf den Markt will die Koalition aus Union und SPD aber nicht setzen. „Es wird eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG) errichtet“, heißt es in dem Beschluss des Koalitionsausschusses weiter. „Ziel ist es, vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt.“ Diese WBG solle dabei „den sozialen Wohnungsbau sowie den industriellen Hochlauf seriellen Bauens unterstützen und insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel tätig werden“.„Bezahlbares Wohnen darf kein Glücksfall sein“, sagte Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil zur Begründung. Auch er stellte sich klar hinter den Beschluss, mit dem die mögliche Verstaatlichung privater Wohnungsbestände nun verhindert werden soll: „Wir wollen bauen, nicht enteignen.“
„Wir wollen bauen, nicht enteignen“: Bund untersagt Ländern Verstaatlichungen von Wohnraum
Union und SPD haben sich in der Nacht auf ein Reformpaket verständigt. Die Passage zur Wohnungsbaupolitik enthält einen für Berlin wichtigen Passus.












