Der Eklat um das Abi-Motto der Liebigschule in Gießen hat zwar rechtliche Folgen. Vor Gericht müssen die Urheber der abseitigen Idee aber nicht. Das ist nun klar. „Das Ermittlungsverfahren gegen die insgesamt fünf Beschuldigten wegen des Verdachts der Volksverhetzung wurde gegen entsprechende Auflagen eingestellt“, teilte die Staatsanwaltschaft Gießen auf Anfrage mit. Die Auflagen bestehen demnach darin, dass die Strafverfolger den jungen Leuten zum einen gemeinnützige Arbeitsstunden auferlegen. Zum anderen müssen sich die jungen Menschen im Rahmen einer schriftlichen Ausarbeitung mit den Gräueltaten des nationalsozialistischen Regimes und des Islamischen Staates intensiv auseinandersetzen. Zudem werden die Auflagen im sogenannten Erziehungsregister eingetragen, wie ein Sprecher erläuterte.Die Staatsanwaltschaft hatte gemeinsam mit der Polizei monatelang ermittelt und hat nun kurz vor dem Ende des Schuljahres die Akte geschlossen. Die Hoffnung von Schulleiter Dirk Hölscher auf ein Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen deutlich vor Schuljahresende hat sich mithin nicht erfüllt. Der Fall erregte Aufsehen über die Region hinaus.„NSDABI – Verbrennt den Duden“ und islamfeindliches MottoIn einer Chatgruppe von angehenden Abiturienten der Gießener Liebigschule waren zwei Vorschläge im NS-Jargon für das Abi-Motto 2026 aufgetaucht – deshalb ermittelte die Polizei von Amts wegen. Sie sah den Verdacht einer Straftat als gegeben an, wie ein Sprecher sagte. Die Polizei stellte demnach selbst in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Strafanzeige. Der Sachverhalt ist auch dem hessischen Verfassungsschutz bekannt, wie ein Sprecher bestätigte.Einer der an der kurz „Lio“ genannten Schule verbreiteten Vorschläge lautete „NSDABI – Verbrennt den Duden“, ein zweiter „Abi macht frei“, angelehnt an den Spruch „Arbeit macht frei“ an den Toren der NS-Vernichtungslager wie etwa Auschwitz. Zudem hatte jemand die islamfeindliche Zeile „Abi Akbar – Explosiv durchs Abi“ in die Chatgruppe gestellt, in der Vorschläge für das Abi-Motto gesucht wurden. Andere Schüler machten diese Vorschläge bekannt und distanzierten sich umgehend davon, auch auf ihren Social-Media-Kanälen wie Instagram.„Solche relativierenden, diskriminierenden und menschenverachtenden Inhalte haben absolut keinen Platz – weder an unserer Schule noch in unserer Gesellschaft“, hieß es etwa in einem Post. Auch aus der Schülervertretung heraus wurden die Vorschläge verurteilt. Nicht zuletzt meldete sich der Abi-Jahrgang 2026 zu Wort: „Das war weder ein Scherz, noch eine ‚unreife Aktion‘! Wir haben zusammen die gleiche Schulzeit erlebt und sind mittlerweile größtenteils volljährig. In diesem Alter sollte längst jedem und jeder bewusst sein, dass dies absolut inakzeptabel und meilenweit von einem Scherz entfernt ist.“ Über Social Media verbreitete sich die Kunde von dem Vorfall umgehend und breit.Die Schulleitung rief nach Bekanntwerden der Vorschläge alle Jugendlichen des neuen Abitur-Jahrgangs zusammen, wandte sich an das Landesportal Hessen gegen Hetze und schaltete die Fachstelle für Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusforschung ein. In den folgenden Wochen verstärkte das Gymnasium seine schon zuvor geleistete vorbeugende Arbeit einschließlich Demokratiebildung. Es gab einen Workshop mit dem Ziel, das Bewusstsein für den Umgang mit Sprache und die Wirkung von Aussagen zu schärfen. Zudem seien die mit Social Media verbundenen Gefahren erläutert worden, erläuterte Hölscher. Mit Blick auf das Ende November in Gießen abgehaltene Gründungstreffen der AfD-Jugend, gegen das rund 25.000 Menschen auf die Straße gingen, zeigte die „Lio“ demokratisch-freiheitliche Haltung und sprach sich für Vielfalt aus.Vor dem Hintergrund der sich hinziehenden strafrechtlichen Ermittlungen zog die Schule selbst Konsequenzen aus dem Motto-Eklat und schloss die Urheber von der feierlichen Zeugnisvergabe im Juni in der Kongresshalle aus. „Die Klassenkonferenz hat diese Maßnahme beschlossen“, teilte Schulleiter Hölscher im Mai der „Gießener Allgemeinen“ mit. Das Gymnasium habe sich dabei an die Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes gehalten. Gleichwohl beschwerten sich Eltern betroffener Abiturienten beim Staatlichen Schulamt über Hölscher.