PfadnavigationHomePanoramaLiebigschule in GießenNS-Anspielungen bei Abi-Mottos – Schule schließt Schüler von Zeugnisvergabe ausStand: 12.05.2026Lesedauer: 2 MinutenIllustration – „Abitur“ steht auf einer Tafel im Klassenzimmer eines GymnasiumsQuelle: Sina Schuldt/dpaIm Mai 2025 wurden an der Liebigschule in Gießen antisemitische und rassistische Abi-Motto-Vorschläge in einer Online-Umfrage gesammelt. Jetzt, kurz vor dem Abschluss, zieht die Schule Konsequenzen – und Eltern wehren sich.Die Liebigschule in Gießen hat ein Jahr nach einem bundesweit beachteten Vorfall rund um diskriminierende Abi-Motto-Vorschläge Konsequenzen gezogen. Wie die „Hessenschau“ und die „Gießener Allgemeine Zeitung“ berichten, dürfen jene Schüler, die damals an der Abstimmung beteiligt waren, nicht an der feierlichen Zeugnisvergabe im Juni 2026 teilnehmen. Schulleiter Dirk Hölscher bestätigte den Zeitungen, dass die Klassenkonferenz diesen Schritt gleich zweimal beschlossen habe.Im Frühjahr 2025 hatten Schüler der Liebigschule auf einer anonymen Plattform Vorschläge für ihr Abi-Motto gesammelt. Was dabei ans Licht kam, löste bundesweit Entsetzen aus: Neben offensichtlich antisemitischen Beiträgen wie „Abi macht frei“ – eine Anspielung auf die Inschrift an den Toren von NS-Lagern – fanden sich dort auch islamfeindliche Vorschläge. Den meisten Zuspruch erhielt damals das Motto „NSDABI – Verbrennt den Duden“ – eine Anspielung auf die NSDAP und die Bücherverbrennungen der Nationalsozialisten. Laut Gießener Allgemeiner Zeitung sollen einige wenige Schüler die Vorschläge wiederholt bewertet und so das Ergebnis verzerrt haben.Dass die Konsequenzen erst jetzt folgen, hat einen rechtlichen Hintergrund. Schulleiter Hölscher erklärte, die Schule habe zunächst abwarten müssen, weil strafrechtliche Ermittlungen liefen. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung ermittelt. Erst kürzlich habe die Schule grünes Licht für eigene Maßnahmen bekommen. „Das ist jetzt also die erste und auch die letzte Möglichkeit für eine Maßnahme“, sagte Hölscher weiter Die Schule berief sich bei ihrer Entscheidung auf Paragraph 82 des Hessischen Schulgesetzes („Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen“)Lesen Sie auchWie viele Schüler konkret betroffen sind, ließ der Schulleiter offen. Er stellte aber klar, dass der Ausschluss ausschließlich die Zeremonie betreffe – die Zeugnisse erhielten die betroffenen Schüler trotzdem, und auch der Abi-Ball stehe ihnen offen. „Der Ausschluss begrenzt sich lediglich auf die Vergabe.“Eltern wehren sichDie Entscheidung der Schule stößt nicht überall auf Verständnis. Laut „Hessenschau“ sind beim Schulamt mehrere Beschwerden eingegangen, darunter Widersprüche gegen den Ausschluss sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter persönlich. Der stellvertretende Schulamtsleiter Volker Karger bestätigte gegenüber der „Gießener Allgemeinen Zeitung“, dass die Widersprüche vor der offiziellen Zeugnisausgabe beantwortet werden sollen. Wie das Blatt zudem berichtet, gehen aber nicht alle betroffenen Familien juristisch gegen die Entscheidung vor.Wie der Vorfall damals aufflogDie Umfrage war seinerzeit von Mitschülern entdeckt worden, die die Schulleitung informierten und die Abstimmung sperren ließen. Laut „Hessenschau“ reagierte die Schule damals mit der Einbindung externer Fachstellen und baute ihre Präventionsarbeit gegen Extremismus aus – unter anderem durch Demokratie-Workshops und die Thematisierung des Vorfalls im Unterricht.kaha