Laut einem von den Grünen beauftragten Gutachter widerspricht die Bezahlkarte dem Landesantidiskriminierungsgesetz. Berlin will sie im Juli einführen.

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Ein von den Berliner Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Bezahlkarte, auch in ihrer abgeschwächten Berliner Variante, gegen Grund- und Menschenrechte sowie das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verstößt und rechtlich anfechtbar ist. Nach Auffassung des Gutachters Reza F. Shafaei, einem Juristen für Arbeits- und Sozialrecht, der an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Kiel lehrt, ist insbesondere die Begrenzung der Bargeldabhebung auf 50 Euro im Monat diskriminierend, weil sie zu „Autonomieverlust und Stigmatisierungseffekten“ führt, wie er der taz sagte.

Der Grünen-Abgeordnete und Sprecher seiner Fraktion für Migration, Partizipation und Flucht, Jian Omar, kommt zu dem Schluss: „Das Gutachten zeigt eindeutig: Eine Bezahlkarte ist grundsätzlich möglich. Rechtswidrig wird ihre konkrete Ausgestaltung dort, wo Geflüchtete pauschal schlechtergestellt und in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt werden.“

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hatte 2023 und 2024 die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete mit einer Bargeldobergrenze beschlossen, um angeblichen „Pull-Effekten“, also Anreizen für Migranten, nach Deutschland zu kommen, entgegenzutreten. Zudem sollten so Überweisungen in die Heimatländer oder an „Schlepper“ unterbunden werden. In der späteren Diskussion wurde auch Entbürokratisierung als Argument genannt. Bis auf Berlin haben inzwischen alle Bundesländer die Karte eingeführt, allerdings verweigern sich einzelne Kommunen, etwa Potsdam.