München (dpa) - Werner Schroeder berichtet von einer besonders skurrilen Situation: Einmal, so sagt er, sei er mit einem befreundeten Richter vom Europäischen Gerichtshof im Dienstwagen unterwegs gewesen - und an der deutsch-österreichischen Grenze in eine Polizeikontrolle geraten.

Die beiden Juristen seien sich zwar einig gewesen, dass diese Kontrolle angesichts der per Schengen-Abkommen offenen Grenzen in der Europäischen Union rechtswidrig war - über sich ergehen ließen sie die Kontrolle dennoch.

Werner Schroeder (rechts) mit seinem Anwalt und dem weiteren Kläger Abdulhamid A.

Britta Schultejans/dpa

Als Schroeder dann aber in einem Zug von München nach Innsbruck kontrolliert wurde und Bundespolizisten, als er sich weigerte, seinen Ausweis zu zeigen, seine Tasche durchsuchten, da reichte es ihm, wie er schildert. Er zog vor das Verwaltungsgericht München - und war nun tatsächlich erfolgreich, ebenso wie zwei weitere Kläger, die ebenfalls vor Gericht gezogen waren.