Werner Schroeder ist Universitätsprofessor in Innsbruck, Abdulhamid Aledeh Kraftfahrer aus Nigeria und Hubert Niedermayr Rechtsanwalt im österreichischen Steyr. Und der kleinste gemeinsame Nenner, der die drei Herren vor das Münchner Verwaltungsgericht gebracht hat, lautet: Sie alle klagen gegen die deutsch-österreichischen Grenzkontrollen. „Es regt mich wahnsinnig auf“, sagt Werner Schroeder, „weil ich weiß, dass sie rechtswidrig sind“. Schroeder ist übrigens Professor für Europa- und Völkerrecht.Es war vergangenes Jahr im Juni, als der Professor wie jede Woche mit dem Zug von Innsbruck zurück ins heimische München pendelte. Bei Kufstein sollte er zwei Bundespolizisten seinen Ausweis vorzeigen. Er weigerte sich, woraufhin die Polizisten handgreiflich wurden. „Sie haben mir meine Tasche entrissen und durchsucht und mich festgehalten“, erzählt er.Tatsächlich wurde in anderen gleichartigen Verfahren rückwirkend festgestellt, dass die Grenzkontrollen an den jeweiligen Daten nicht rechtmäßig waren. „Das ist eine Rechtsschutzlücke“, sagt Schroeder. „Es geht immer nur um vergangene Kontrollen und nicht um die Zukunft.“ Deshalb hat er zusätzlich einen Eilantrag gestellt, dass die Polizei derartige Kontrollen in Zukunft zu unterlassen habe. Denn der Professor ist der Meinung, dass die Anordnung des Bundesinnenministeriums gegen die Vorgaben des Schengener Grenzkodex verstoße.Das Schengen-Abkommen, das von den meisten EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde, sollte einmal die Reisefreiheit garantieren. Kein Stau an Grenzen, kein Ausweis vorzeigen, freie Auto- und Zugdurchfahrt.De facto aber kontrolliert Deutschland seit Herbst 2015 die Grenze zu Österreich, erklärt Hubert Niedermayr. Der Oberösterreicher ist beruflich oft im Grenzraum Rosenheim unterwegs. Nach der dritten Kontrolle binnen drei Monaten fand er das gar nicht mehr so „leiwand“, wie die Österreicher sagen würden. „Die Freizügigkeit der EU-Bürger geht vor“, erklärt er in der Verhandlung.Kläger Abdulhamid Aledeh (von links), Rechtsanwalt Christoph Tometten und Kläger Werner Schroeder vor dem Münchner Verwaltungsgericht. Susi WimmerErst begründete Deutschland die Grenzkontrollen mit der Zuwanderung, dann mit Corona, schließlich wieder mit Migrationswellen und einer „Bedrohungslage“. Laut dem Schengener Grenzkodex dürfe nur für die Dauer von sechs Monaten kontrolliert werden, bei außergewöhnlichen Umständen bis zu maximal zwei Jahren. Eigentlich, sagt Niedermayr, müsste die BRD jedes Mal, wenn sie die Grenzkontrollen weiter verlängern will, eine konkrete und aktuelle Gefahrenanalyse vorlegen. „Aber die machen einfach Copy-paste.“ Und der viel zitierte „Migrationsdruck“ sei seit 2023 um 50 Prozent zurückgegangen.Bei Abdulhamid Aledeh kommt aus seiner Sicht noch ein anderes Problem hinzu: Er sagt, dass er bei der hier gegenständlichen Kontrolle im Juli 2025 der Einzige im Zugwaggon war, von dem der Ausweis verlangt wurde. Aledeh stammt aus Nigeria.Ein „Racial Profiling“ weist die Anwältin der BRD entschieden zurück. Sicher seien in dem Waggon, in dem Aledeh saß, auch noch andere kontrolliert worden. Sie sagt, dass mit dem neuen Schengener Kodex von Juli 2024 alle Fristen auf null gesetzt worden seien. Bedrohungslagen einzuschätzen, sei „Kernaufgabe des Bundesinnenministeriums“.Richter Dietmar Wolff sagt, das Urteil werde am Donnerstag verkündet. Im Hinblick auf den Eilantrag von Werner Schroeder will die Kammer noch wissen, wie er künftige Kontrollen vermeiden wolle. „Gibt es dann ein Papier mit seinem Namen, auf dem steht, dass er nicht kontrolliert werden darf und dann muss die Polizei aber feststellen, ob er wirklich der Mann ist, auf den das Papier ausgestellt wurde?“, fragt einer der insgesamt drei Berufsrichter. „Die Umsetzung der Sache ist Angelegenheit der unterlegenen Partei“, kontert der Anwalt von Schroeder und Aledeh, Christoph Tometten. „Dann fällt halt bei jeder Kontrolle ein Zwangsgeld an.“