Auch 2029 oder gar 2034 noch eine neue Gasheizung einbauen – das wird mit dem neuen Heizungsgesetz wieder möglich sein. Solange, so ist es in dem von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) initiierten Gesetz angedacht, Hauseigentümer ihr Gas schrittweise auf grün umstellen. Was nach mehr Wahlfreiheit klingen mag, ist deutlich komplexer, als sich vermuten lässt: Damit Bürger diese nutzen können, müssen Stadtwerke sie mit ausreichend grünen Gasen versorgen. Ob sie diese anbieten, ist unsicher: Denn Kommunen können sich ganz klar gegen ein Grüngasnetz entscheiden, sagt eine Sprecherin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).Im Gesetz, das der Bundestag noch vor der Sommerpause beschließen könnte, sind grüne Gase eine Erfüllungsoption, kein Erfüllungszwang. Wenn sowohl der Netzbetrieb mit Biomethan oder Wasserstoff als auch der Weiterbetrieb mit Erdgas technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll oder möglich sei, könnten Gasnetzbetreiber die betroffenen Gasleitungen weiterhin stilllegen, so die Sprecherin: „Damit entfällt für die betroffenen Eigentümer auch die Möglichkeit, ihre Gasheizungen mit grünen Gasen weiterzunutzen.“Dass viele Stadtwerke kein Fan der neuen Regelung sind, ist in der Szene bekannt. Bis zum 30. Juni haben fast alle deutschen Großstädte ihre Wärmeplanung – in Absprache mit den eigenen Versorgern – eingereicht. Das Ergebnis ist eindeutig: Die wenigsten planen mit Biomethan oder Wasserstoff, die meisten mit einer schrittweisen Stilllegung ihrer Gasnetze.Foto: WirtschaftsWocheHeizungsgesetz: Drohende Dreifachbelastung für StadtwerkeStädte mit guten Bedingungen für die Dekarbonisierung sind am wenigsten an der teuren Lösung interessiert. „Wir bezweifeln, dass Wasserstoff und Grüngas für Privatkunden eine relevante Rolle spielen können“, sagt Gabriël Clemens, CEO des Mannheimer Energieversorgers MVV. Sein Fokus liege auf Fernwärme und Wärmepumpen. Wo im Zuge der Transformation kein Grüngasnetz geplant sei, müssten Kunden mit einer Stilllegung der Gasnetze rechnen, glaubt Clemens. „Auch die Grüngasquote sollte kein Ausweichen ermöglichen.“Das Problem der kommunalen Versorger: Solange Stadtwerke ein Gasnetz betreiben, müssten sie neuen Gasheizungen auch Grüngas-Beimischungen im Sinne der Bio‑Treppen anbieten, die gerade noch unsicher zu beschaffen sind. Jede neue Gasheizung verlängert dabei die wirtschaftliche Lebensdauer des Erdgasnetzstrangs, an dem sie hängt. Doch den Betrieb dreier Infrastrukturen – Gasnetz, Fernwärme, Stromnetz – parallel in jeder Straße zu finanzieren, sei in der Regel nicht bezahlbar, sagt die VKU-Sprecherin. Vor dem neuen Heizungsgesetz war die logische Konsequenz für viele Versorger: Gasnetz aufgeben, statt es grün umzurüsten. Schließlich hätten schon ab 2026 neue Heizungen in Großstädten zu 65 Prozent erneuerbare Energien beziehen sollen.Nun ist der Fahrplan der Wärmewende komplizierter geworden, meint auch Energieexperte Benjamin Pfluger vom Fraunhofer IEG in Cottbus. Er bestätigt, dass Netzstilllegungen auch unter dem neuen Gesetz möglich bleiben – wenngleich schwieriger als bisher. Das alte Gebäudeenergiegesetz mit seiner 65-Prozent-Regel hatte klarer geregelt, wann neue Gasheizungen de facto ausscheiden. „Überlässt man es nun dem Markt, müssen die Versorger Energie- und CO₂-Preise sowie die Reaktion der Kunden weit in die Zukunft abschätzen“, sagt Pfluger. „Diese Unsicherheit wird die Transformation kaum beschleunigen.“Biogastreppe ins Nichts?Nach dem Willen der Bundesregierung soll die schrittweise Einführung von grünem Wasserstoff und synthetischen Gasen die deutsche Gasheizung langfristig klimaneutral machen. Ab 2029 sollen neue Heizungen zu zehn Prozent mit Grüngas heizen, bis 2040 schließlich 60 Prozent. „Das sind gewaltige Sprünge, von denen niemand weiß, woher die nötigen Mengen kommen sollen“, kritisiert Energieexperte Marco Wünsch vom Analysehaus Prognos. Das sehen auch die betroffenen Energieversorger so: Sie appellieren an die Bundesregierung, mit einer Biomethanstrategie zu erklären, woher das grüne Gas kommen soll.