Sage keiner, die Grünen machten sich nichts aus Tradition. Die hergebrachten Rituale ihrer eigenen Partei pflegen sie geradezu liebevoll. Zum Beispiel die Basisdemokratie, die in ihren Reihen angeblich herrscht. Die Idee: Jedes Mitglied redet gleichberechtigt mit, wenn es um den Kurs der Partei geht.Nur kollidiert dieses Prinzip mit den praktischen Erfordernissen einer schlagfertigen Politik. Das gilt in Oppositionszeiten und erst recht, wenn die Grünen an der Regierung beteiligt sind. Deshalb hat das Ringen der grünen Verantwortungsträger um mehr innerparteilichen Spielraum eine beinahe ebenso lange Tradition wie die Basisdemokratie selbst.Mehrheit für SatzungsänderungenWobei die Veränderungen so gewaltig nicht sind. Immer noch können relativ kleine Grüppchen Parteitage mit Anträgen überschwemmen, immer noch werden die Spitzenämter in Partei, Fraktion und eventuell Regierung auf viele Köpfe gestreut. Was auch bedeutet: Wie eh und je ergibt sich informell, wer wirklich das Sagen hat.Denn das ist der eigentliche Pferdefuß am Prinzip der Basisdemokratie, das an sich ja sympathisch klingt. Theoretisch mag es so erscheinen, dass eine bedenkliche Zusammenballung von Macht dadurch verhindert werden kann, dass „Amt und Mandat getrennt“ werden, also Parteifunktionen und Abgeordnetenmandate von unterschiedlichen Personen wahrgenommen werden.Informelle StrukturenAber faktisch hat das von Anfang an dazu geführt, dass sich informelle Strukturen gebildet haben. Spätestens seit die Grünen 1983, drei Jahre nach der Parteigründung, in den Bundestag eingezogen sind, lag dort in der Fraktion dann auch der Schwerpunkt der innerparteilichen Machtausübung. Und nicht bei den Parteivorsitzenden, die anfangs konsequenterweise nur „Sprecher“ heißen durften.Als die Grünen sozusagen volljährig geworden waren, wurden sie 1998 erstmals an der Bundesregierung beteiligt. Damals wurde nach erbittertem Ringen eine größere Strukturreform erreicht: Ein Parteirat wurde gebildet, in dem grüne Landesregierungsmitglieder auch formell eine Funktion in der Bundespartei erhielten. Und zwei von fünf Vorstandsmitgliedern durften auch ein Mandat innehaben. Später durften die Vorsitzenden auch Vorsitzende heißen.Jetzt ist das schon wieder mehr als ein Vierteljahrhundert her. Die Neuerung: Jetzt darf die bisherige politische Bundesgeschäftsführerin wie in anderen Parteien auch „Generalsekretärin“ heißen. Im Vorstand dürfen jetzt drei von sechs Mitgliedern Mandate haben. Es gibt ein weiteres Gremium. Und auf Parteitagen (die freilich immer noch „Delegiertenversammlung“ heißen) müssen Basisinitiativen jetzt 90 statt 50 Unterschriften sammeln, um Anträge einzubringen. Das sind Reformen, gewiss. Eine Revolution ist es nicht.Dennoch gibt es immer noch „Fundis“, die dagegen rechtlich zu Felde ziehen wollen. Aber die werden es schwer haben mit ihrer Argumentation. Denn entschieden hat all das in einer Urabstimmung: die Basis.