Der russische Propagandasender RT (Russia Today) verbreitet gezielt Desinformationen auf verschiedenen Kanälen im Netz und beansprucht eine aktive Rolle in der Deutung um Putins Angriffskrieg auf die Ukraine. Nachdem 2022 bereits ein Verbot gegen das Internetportal RT DE ausgesprochen worden war, hatte RT DE Productions GmbH 2022 gegen die ausgesprochene Beanstandung und Untersagung ihres Fernsehprogramms geklagt. Das Berliner Verwaltungsgericht hat diese Klage nun am vergangenen Dienstag abgewiesen. Die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) ausgesprochene Untersagungsverfügung gegen den russischen Propagandasender sei rechtmäßig, heißt es im Beschluss.Im März 2022 hatte die 27. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts bereits einen Eilantrag der RT DE Productions GmbH gegen das Verbot des Senders abgelehnt. Damals hieß es in einer Eilentscheidung des Gerichts, dass das Programm von RT DE vorerst nicht weiter veranstaltet und verbreitet werden dürfe. Laut Medienstaatsvertrag bedürfen private Veranstalter zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen einer Zulassung. Diese fehle RT DE. Nun ist die Entscheidung auch in der Hauptsache rechtskräftig. Durch das Verbot verschwand RT DE vom deutschen Kabelnetz.Trotz des Verbots verzeichnet RT weiterhin hohe ZugriffszahlenGrundlage des Verbots ist eine Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten. RT DE hatte nie eine Sendelizenz beantragt, obwohl das deutsche Medienrecht eine solche vorschreibt. „Wer in Deutschland einen Fernsehsender betreiben will, braucht eine Zulassung. RT DE hat nie eine Zulassung beantragt, sondern ist schlicht und einfach auf Sendung gegangen“, sagte mabb-Direktorin Dr. Eva Flecken.RT DE Productions GmbH gelte als Veranstalter des Programms, weil sie die redaktionelle Letztverantwortung für die gesendeten Inhalte trage. Das Argument des Senders, lediglich Produktionsdienstleisterin für den russischen Staatssender TV Novosti zu sein, ließ das Gericht nicht gelten. Deswegen ist die von der mabb ausgesprochene Beanstandungs- und Untersagungsverfügung gegen den russischen Sender rechtmäßig.Auf EU-Ebene verhängte der Europäische Rat bereits 2022 Sanktionen gegen die Sendetätigkeiten der staatseigenen Medien RT/Russia Today und Sputnik. Der seit 2024 geltende Digital Services Act (DSA) stellt zudem einen europäischen Rahmen zur Aufdeckung und Entfernung illegaler Inhalte, wodurch ein „sicherer digitaler Raum geschaffen werden soll“, in dem „die Grundrechte aller Nutzerinnen und Nutzer digitaler Dienste im EU-Binnenmarkt geschützt sind“. Er enthält Richtlinien zur Aufdeckung, Kennzeichnung und Entfernung illegaler Inhalte sowie Risikobewertungspflichten. Was konkret illegale Inhalte darstellt, werde in anderen Gesetzen entweder auf EU-Ebene oder auf nationaler Ebene definiert.