Quelle: dpa Hessen

1. Juli 2026, 15:41 Uhr

Das OLG Frankfurt hat nach einer Ortsbegehung entschieden: Die Hecke muss nicht zurückgeschnitten werden (Symbolbild)

© Arne Dedert/​dpa

Eine Bambushecke, die seit Jahren für einen juristischen Streit zwischen hessischen Nachbarn sorgt, muss nach Auffassung des Oberlandesgerichts in Frankfurt nicht zurückgeschnitten werden. Zuvor war das Verfahren durch mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegangen.