Ob Balkone oder Gemeinschaftsgarten: Im Miteinander braucht es Rücksichtnahme und Toleranz. Von allen. Getty Images Eine Nachbarin telefoniert exzessiv im Garten. Wir Nachbarn werden Zeuge von Familienstreitigkeiten, medizinischen Problemen usw. Ich fühle mich dadurch peinlich berührt und belästigt. Darauf angesprochen, findet die Nachbarin, dass wir reingehen und so ihren Gesprächen nicht beiwohnen sollen. – Gabriele S., Frankfurt (D)Liebe Gabriele, Open-Air-Telefonierer sind eine Sozialfigur unserer Zeit: Wohnraum wird immer teurer, irgendein Kind klebt immer am Bildschirm – bleibt ein Spaziergang im Freien. Dumm nur: Der öffentliche Raum (oder der halböffentliche wie der gemeinsame Garten) ist weder menschenleer noch schallgeschützt.Nun wird der Inhalt des Gesagten mit allen geteilt, und leider greift das Big-Brother-Symptom: Nach drei Minuten spüren die Menschen gar nicht mehr, dass sie Intimitäten mit der Welt teilen. Das Problem können Sie jetzt eskalieren lassen, indem Sie es dem Vermieter melden oder bei der Eigentümerversammlung platzieren.Sollte Ihnen das zu stressig sein, würde ich in den Werkzeugkasten der passiv-aggressiven Territorialverteidigung greifen und die Dame künftig mit Gesprächen über ihre Zipperlein und Krisen überrumpeln: Darmsanierung erfolgreich? Enkel noch nikotinsüchtig? Was macht Petras Liebhaber? Ich bin sicher: Die Nachbarin nutzt den Garten nicht mehr als psychotherapeutische Freiluftpraxis.Welches stilistische oder zwischenmenschliche Dilemma beschäftigt Sie, liebe Leserin, lieber Leser? Wir freuen uns über Ihre Zuschrift: [email protected] Namen können geändert oder anonymisiert werden. Newsletter Die besten Artikel aus «NZZ Bellevue», einmal pro Woche von der Redaktion für Sie zusammengestellt.
Muss ich unfreiwillig Anrufe mitanhören?
Eine Nachbarin telefoniert exzessiv im Garten. Ich fühle mich dadurch belästigt. Müssen wir reingehen, um so ihren Gesprächen nicht beizuwohnen?









