Berlin (dpa) - Die Linke prüft nach Angaben ihrer Vorsitzenden Ines Schwerdtner rechtliche Schritte gegen die seit diesem Mittwoch geltende Grundsicherung. „Dagegen prüfen wir jetzt eine Verfassungsklage, weil das Bundesverfassungsgericht schon 2019 geurteilt hat, dass das tatsächlich gegen unsere Verfassung verstößt, die Menschen total zu sanktionieren“, sagte Schwerdtner im „Frühstart“ von RTL/ntv. Auch die Linke wolle, dass Menschen schneller in Arbeit kämen, sagte die Parteivorsitzende. „Dafür müssen die Jobcenter besser ausgestattet sein.“ Es brauche auch eine bessere Arbeitsvermittlung und mehr Sprachkurse. Von den bisherigen Bürgergeld-Empfängern seien die allermeisten Alleinerziehende und psychisch Kranke, die Unterstützung statt Sanktionen bräuchten, um wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen. Nur 0,3 Prozent der Empfänger seien Totalverweigerer. Es gebe in Deutschland 800.000 Menschen, die allein von ihrem privaten Vermögen oder von Mieteinnahmen leben könnten. „Das sind die echten Sozialschmarotzer in diesem Land. Aber nicht jemand, der psychisch krank zu Hause sitzt und sich deswegen nicht ins Jobcenter traut.“Bürgergeld heißt nun GrundsicherungFür Menschen im bisherigen Bürgergeld gelten seit diesem Mittwoch entscheidende Änderungen. Die Leistung heißt nun „Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Mit der Reform wächst auch der Druck, einen Job anzunehmen. Wirken Bezieher nicht mit, kann die Leistung monatlich gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden. Plattform XDie SZ-Redaktion hat diesen Artikel mit einem Inhalt von Plattform X angereichertUm Ihre Daten zu schützen, wurde er nicht ohne Ihre Zustimmung geladen.Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von Plattform X angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an den Betreiber des Portals zur Nutzungsanalyse übermittelt. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie unter sz.de/datenschutz.Bundeskanzler Friedrich Merz schrieb dazu auf X, Arbeit habe nun Vorrang. „Wir haben klare Regeln gegen Leistungsmissbrauch geschaffen. Wer in Not ist, dem wird geholfen. Daran ändert sich nichts.“ Das sei eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.© dpa-infocom, dpa:260701-930-314349/1