PfadnavigationHomePolitikDeutschlandSanktionen für Leistungsbezieher„Sozialstaat soll Menschen nicht in existenzielle Not bringen“, sagt die Linke zur GrundsicherungStand: 15:17 UhrLesedauer: 4 MinutenMit Einführung der neuen Grundsicherung beginnen die Jobcenter, sogenannte Meldeversäumnisse neu zu zählen. „Man kann neue Sanktionen nicht mit alten Verstößen füttern“, sagt Autor Hasnain Kazim.Die Grundsicherung enthält ein neues Sanktionsregime für Leistungsbezieher, die Termine bei der Arbeitsagentur verstreichen lassen. Eine Regelung sorgt jetzt für Irritationen. Die AfD wettert gegen eine „Amnestie“.Seit dem 1. Juli 2026 hat die Grundsicherung das Bürgergeld abgelöst – und die Meldeversäumnisse der Leistungsbezieher, also unentschuldigt verpasste Termine, werden neu gezählt. Das berichtete „Bild“. Hintergrund ist das sogenannte Prinzip der Rechtssicherheit: Es erschwert unter anderem, Gesetze so zu ändern, dass sie sich rückwirkend zum Nachteil der Bürger auswirken. Das soll vor staatlicher Willkür schützen und sicherstellen, dass Menschen die Konsequenzen ihres Handelns absehen können.Vor Inkrafttreten der Grundsicherung konnten dem Bezieher für jeden versäumten Termin monatlich 56,30 Euro gekürzt werden. Das ist jetzt anders: Beim ersten versäumten Termin wird lediglich ein Vermerk vorgenommen – beim zweiten kann hingegen direkt um 30 Prozent gekürzt werden. Das entspricht beim aktuellen Regelsatz 168,90 Euro. Beim dritten verpassten Termin kann schließlich der gesamte Regelsatz gestrichen werden – 563 Euro – und später auch die normalerweise vom Amt gezahlte Miete.Wie bewerten die Bundestagsfraktionen die neue Regelung? Die Koalitionsfraktionen Union und SPD äußern sich auf WELT-Anfrage nicht, ebenso wie die oppositionellen Grünen.Lesen Sie auchAus der AfD kommt scharfe Kritik. „Die angekündigte Verschärfung beginnt mit einer Amnestie für Terminverweigerer“, sagt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher René Springer auf Anfrage von WELT. Wer sich dem Jobcenter über Jahre entzogen habe, starte auf demselben Stand wie jemand, der jeden Termin wahrgenommen habe.Dass der erste versäumte Termin lediglich mit einem Vermerk geahndet werden soll, kommentiert Springer wie folgt: „Das ist keine Härte, das ist eine Lockerung.“ Auch, dass die vollständige Streichung dreier aufeinanderfolgender Versäumnisse bedürfen soll, bemängelt er: „Ein einziger wahrgenommener Termin unterbricht die Kette, und eine Unterbrechung des Leistungsbezugs setzt die Zählung unabhängig von ihrer Dauer wieder auf null. Wer das System kennt, kann die schärfste Sanktion dauerhaft vermeiden.“Lesen Sie auchDie AfD fordere daher: „Bereits das erste unentschuldigte Meldeversäumnis muss wieder zu einer Leistungsminderung führen. Das Bundesverfassungsgericht hat die früheren zehn Prozent nie beanstandet.“ Außerdem gehöre die Grundsicherung an eine Arbeitspflicht gekoppelt: Wer erwerbsfähig ist und keine Stelle findet, solle gemeinnützige Arbeit leisten – wer sich dem dauerhaft verweigert, habe keinen Anspruch auf „Unterstützung durch die Steuerzahler“.Lesen Sie auch„Die Empörung über angeblich gestrichene Verwarnungen geht am Kern vorbei“, befindet hingegen die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion Janine Wissler. „Niemandem wird etwas geschenkt, es wird schlicht neues Recht nicht rückwirkend angewandt“, fährt sie fort. Dass künftig drei versäumte Termine reichen könnten, um einem Menschen „die Lebensgrundlage zu entziehen“, halte sie per se für falsch. „Ein Sozialstaat soll Menschen in Arbeit bringen und nicht in existenzielle Not“, so Wissler. Deshalb brauche es bessere Betreuung und Qualifizierung in den Jobcentern statt immer härterer Sanktionen.„Wirksames Instrument“ für TerminverweigererDer Arbeitsmarktexperte des Instituts der Deutschen Wirtschaft, Holger Schäfer, gibt auf Anfrage von WELT an, die juristische Ebene dieser „Amnestie“ nicht beurteilen zu können. Es erscheine ihm allerdings sinnvoll, Terminversäumnisse aus der Übergangszeit nach altem Recht zu sanktionieren, wenn es nach neuem nicht möglich sei – statt sie, wie es nun wohl geschehe, überhaupt nicht zu sanktionieren.Schäfer gibt zu bedenken, dass die Auswirkungen wohl dennoch überschaubar blieben. „Wichtig ist jetzt, dass die Jobcenter ein wirksames Instrument an der Hand haben, mit dem sie hartnäckigen Terminverweigerungen effektiv begegnen können. Die wenigen Altfälle fallen nicht so sehr ins Gewicht“, so der Ökonom.Sarah Bernhard, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlerin am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, betont die neuen Regelungen zu Kürzungen, besonders die 30-prozentige nach dem zweiten Meldeversäumnis. „Damit fallen die neuen Regeln zu Kürzungen der Grundsicherung bei Meldeversäumnissen ab dem zweiten Meldeversäumnis derzeit deutlich härter aus als vorher.“ Eine 100-Prozent-Kürzung wie jetzt nach dem dritten Versäumnis habe es vorher nur „ganz vereinzelt“ bei der Verweigerung von bestehenden Jobangeboten gegeben. „Die neuen Regeln sind ein starker finanzieller Anreiz dafür, Termine im Jobcenter tatsächlich wahrzunehmen.“Politikredakteurin Uma Sostmann schreibt über gesellschaftspolitische Themen.
Sanktionen für Leistungsbezieher: „Sozialstaat soll Menschen nicht in existenzielle Not bringen“, sagt die Linke zur Grundsicherung - WELT
Die Grundsicherung enthält ein neues Sanktionsregime für Leistungsbezieher, die Termine bei der Arbeitsagentur verstreichen lassen. Eine Regelung sorgt jetzt für Irritationen. Die AfD wettert gegen eine „Amnestie“.






