Ein Mann erschoss sechs Menschen: Hintergrund des Mehrfachmords von Stade soll nach bisherigen Erkenntnissen ein Sorgerechtsstreit um ein drei Monate altes Baby sein. Als der Täter das Feuer auf die Mitarbeiter der Jugendhilfe in Stade eröffnete, befand er sich offenbar gerade in einem sogenannten Hilfeplangespräch in einem Mutter-Kind-Heim. Nähere Angaben zur Art der Unterbringung des Kindes machte die Polizei bislang nicht.Wird ein Kind vom Jugendamt zum Beispiel in Obhut genommen, ist dies in der Regel die schärfste Maßnahme, wenn es um das Wohl des Kindes fürchtet. Zumal, wenn es sich um Säuglinge handelt. Alle anderen Maßnahmen – wie zum Beispiel die sozialpädagogische Familienhilfe oder der Einsatz von besonders geschulten Hebammen bei Säuglingen – wurden da zuvor schon ausgeschöpft. In bestimmten Fällen kann eine Inobhutnahme jedoch auch sofort erfolgen – wenn das Jugendamt eine akute Kindeswohlgefährdung sieht. Die Inobhutnahme erfolgt meist in einer spannungsgeladenen Konstellation: Die Eltern werden als nicht in der Lage angesehen, sich angemessen um das Kind zu kümmern. Dafür kann es viele Gründe geben: Gewalttätigkeit, psychische Erkrankungen oder Drogenabhängigkeit der Eltern oder eines Elternteils.„Mir hielt ein Vater eine Pistole an den Hals“Dass es in Sorgerechtskonflikten zu Gewaltausbrüchen kommt, meist durch Männer, sei kein neues Phänomen, sagt Elke Alsago. Die promovierte Sozialpädagogin ist Leiterin der Bundesfachgruppe Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Berlin. „Doch diese Art von Gewalt wie in Stade schockiert absolut und sprengt alle Kategorien.“ Hilfeplangespräche wie jetzt in Stade, bei dem es zu den Tötungen kam, sind laut Alsago oft „hochkonfliktäre Gespräche“, da es dort darum geht, konträre Vorstellungen der Beteiligten in Einklang zu bringen. In diesen Gesprächen wird festgelegt, wie es mit der Familie weitergeht. Geklärt wird zum Beispiel, ob das Kind (weiter) untergebracht wird oder unter welchen Voraussetzungen es zurück in die Familie kann.Elke Alsago hat selbst schon als Kitaleiterin in Hamburg Gewalt erlebt, wie sie im Gespräch mit der F.A.Z. schildert: „Ein Vater wollte sein Kind von der Kita abholen, aber ich durfte es ihm nicht mitgeben, da die Eltern getrennt lebten. Er hatte das Sorgerecht nicht. Da hat er mir eine Pistole an den Hals gehalten.“ Gerettet wurde sie von einem Kollegen, der aus dem Nachbarzimmer dazukam und den Mann überwältigen konnte.Mitarbeiter berichten über Gewalt durch ElternDass die Kinder- und Jugendarbeit von verschiedenen Gewaltformen belastet ist, zeigt auch die aktuelle Forschung: Rund 64 Prozent der befragten Beschäftigten haben schon physische Gewalt durch Eltern der betreuten Kinder und Jugendlichen oder die Kinder und Jugendlichen selbst erlebt. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie, die Elke Alsago zusammen mit Nikolaus Meyer erstellt hat, Professor für Profession und Professionalisierung Sozialer Arbeit an der Hochschule Fulda. Für die Studie haben sie die Gewalterfahrungen von Mitarbeitern in der stationären Kinder- und Jugendhilfe ausgewertet („Stationäre Kinder- und Jugendhilfe unter Druck: Strukturmängel und verletzendes Verhalten“).Hierzu zählen Einrichtungen wie Heimerziehung, betreute Wohnformen und Inobhutnahmestellen. Die Untersuchung schließt nach Angaben der Autoren eine zentrale Forschungslücke, da sie erstmals belastbare quantitative Daten zur Situation in der stationären Kinder- und Jugendhilfe liefert. Psychische Gewalt ist demnach noch weiter verbreitet als physische: Hier berichten fast alle Befragten (90,5 Prozent) von entsprechenden Erfahrungen. Die Dunkelziffer ist hoch, nur rund 47 Prozent der Betroffenen melden die Vorfälle als Arbeitsunfall. Ebenso berichten die Beschäftigten von sexuellen Übergriffen (23,2 Prozent), sexuellen Grenzverletzungen (44 Prozent) oder sexualisierter Gewalt (10,4 Prozent), denen sie durch jugendliche Bewohner der Einrichtungen oder durch deren Angehörige ausgesetzt sind.Von Gewalterfahrung berichten die Beschäftigten aber auch in einem anderen Kontext: So erleben sie auch durch Vorgesetzte psychische Gewalt oder schildern Übergriffe – Anschreien, Schubsen, Ignorieren von Fragen – von Vorgesetzten den betreuten Kindern und Jugendlichen gegenüber. Aber auch untereinander kommt es bei den jugendlichen Bewohnern der Einrichtungen zu sexuellen Grenzüberschreitungen oder Gewalt.Jugendhilfe leidet unter PersonalmangelNach Einschätzung der Autoren gibt es einen Zusammenhang zwischen den Bedingungen in den Einrichtungen und dem Auftreten von verschiedenen Gewaltformen. „Wenn es zu psychischer Gewalt kommt, nehmen in der Regel auch Formen von physischer Gewalt und sexuelle Übergriffe zu“, erläutert Meyer die Studienergebnisse.Die Studie wirft auch ein Schlaglicht auf die starke Arbeitsbelastung der Beschäftigten. Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe leiden unter einer hohen Personalfluktuation, oft fehlt es daher an ausreichend Personal: Als Folge klagen die Mitarbeiter über Überstunden, fehlende Pausen und ständige Erreichbarkeit. Um Gewalt strukturell begegnen zu können, muss nach Einschätzung der Autoren die personelle Ausstattung mit qualifizierten Mitarbeitern dringend verbessert werden.In einer weiteren Studie („Zwischen Schutzauftrag und Gefahr – Gewalterfahrung im Jugendamt“) haben die beiden Autoren auch die Situation der Jugendämter in den Blick genommen. Auch hier kommt es zu psychischer Gewalt und übergriffigem Verhalten unter den Beschäftigten und den Kindern und Jugendlichen gegenüber.Ein Ergebnis der Studie irritiert jedoch besonders: Es gibt zwar Konzepte dafür, wie zum Beispiel die Räume ausgestattet sein müssen, in denen die Beratungen zwischen den Jugendamtsmitarbeitern und den Beteiligten in einem Sorgerechtskonflikt stattfinden. Was jedoch in den Ämtern fehlt: die Analyse von Risiken, die in der Interaktion zwischen Mitarbeitern und den Kindern und Jugendlichen sowie deren Angehörigen entstehen können. Diese Risiken innerhalb der „zentralen Tätigkeit der Beschäftigten“ seien bei den Jugendämtern jedoch kein „wesentlicher Gesichtspunkt der Schutzkonzepte“. Doch die Daten der Studie verweisen demnach auf „wichtige Zusammenhänge für verletzendes Verhalten“, die durch dieses Fehlen entsprechender Schutzkonzepte bedingt werden.