PfadnavigationHomeRegionalesNordrhein-WestfalenGericht: Ministerium muss Solingen U-Ausschuss Daten gebenStand: 16:23 UhrLesedauer: 2 MinutenIm Streit um Unterlagen für den U-Ausschuss zum Solinger Anschlag hat das Gericht ein Urteil verkündet. (Archivbild) Quelle: Guido Kirchner/dpaDer Solinger Terroranschlag beschäftigt einen U-Ausschuss. Die Opposition wirft einem Ministerium vor, Daten zu ihrer Kommunikation zurückzuhalten. Das Verfassungsgericht mahnt die Herausgabe an.Im Streit um Unterlagen für den Untersuchungsausschuss zum Solinger Terroranschlag hat die Opposition erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof geklagt. Die verlangte Herausgabe von Kommunikationsdaten aus dem NRW-Flüchtlingsministerium hätte nicht von der Mehrheit der Regierungsfraktionen CDU und Grüne im U-Ausschuss abgelehnt werden dürfen.Zu Unrecht seien entsprechende Beweisanträge der Opposition im Ausschuss abgelehnt worden. Das entschied das Verfassungsgericht (VerfGH) am Dienstag in Münster.Erfolg für klagende OppositionMitglieder der Oppositionsfraktionen von SPD und FDP hatten im Januar und September 2025 zwei Organstreitverfahren in Münster eingeleitet. In ihren Anträgen im U-Ausschuss fordern sie, fehlende Kommunikations- und Verbindungsdaten von vier wichtigen Mitarbeitern des Fluchtministeriums zur Verfügung zu stellen. Laut Verfassungsgericht hätten diese Beweisanträge nicht zurückgewiesen werden dürfen, das sei unrechtmäßig erfolgt.Die beantragten Kommunikationsdaten könnten «eine geeignete Grundlage für eine zielführende Zeugenvernehmung bilden», stellte das Gericht fest. «Sie ermöglichen es, Zeugenaussagen vorzubereiten, zu überprüfen und einzuordnen, und können Widersprüche oder Lücken im Aussageverhalten der Zeugen aufdecken.»Die Opposition im NRW-Landtag wirft der Regierung vor, die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zu blockieren. Das Fluchtministerium war damals noch von Josefine Paul (Grüne) geführt worden, die im Januar 2026 als Ministerin zurücktrat.Attentäter zu lebenslanger Haft verurteiltBei dem islamistisch motivierten Anschlag vom 23. August 2024 hatte der Syrer Issa al Hasan drei Menschen getötet und acht Personen verletzt. Er hätte eigentlich ein Jahr zuvor entsprechend den EU-Dublin-Regeln nach Bulgarien rückgeführt werden müssen, was aber gescheitert war. Er wurde im September 2025 vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.dpa-infocom GmbH
Gericht: Ministerium muss Solingen U-Ausschuss Daten geben - WELT
Der Solinger Terroranschlag beschäftigt einen U-Ausschuss. Die Opposition wirft einem Ministerium vor, Daten zu ihrer Kommunikation zurückzuhalten. Das Verfassungsgericht mahnt die Herausgabe an.








