Eine Grundgesetzänderung soll eine bessere Finanzierung von Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen ermöglichen. Der Bund sieht Länder und Kommunen in der Pflicht.

Quelle: DIE ZEIT,

epd,

dar

Aktualisiert am 29. Juni 2026, 19:12 Uhr