Eine Grundgesetzänderung soll eine bessere Finanzierung von Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen ermöglichen. Der Bund sieht Länder und Kommunen in der Pflicht.
Quelle: DIE ZEIT,
epd,
dar
Aktualisiert am 29. Juni 2026, 19:12 Uhr
Eine Grundgesetzänderung soll eine bessere Finanzierung von Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen ermöglichen. Der Bund sieht Länder und Kommunen in der Pflicht.
Eine Grundgesetzänderung soll eine bessere Finanzierung von Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen ermöglichen. Der Bund sieht Länder und Kommunen in der Pflicht.
Quelle: DIE ZEIT,
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Aktualisiert am 29. Juni 2026, 19:12 Uhr

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