Amira Abbas wird vom eigenen Vater jahrelang missbraucht. Sie sagt: «Alle dachten, ich hätte den coolsten Papi der Welt. Doch sobald die Tür zuging, kam ein Monster zum Vorschein»Als die junge Zürcherin ihr Schweigen bricht, glaubt ihr der Richter nicht. Eine verstörende Geschichte über Missbrauch und einen Täter, der trotz Verurteilung auf freiem Fuss bleibt.28.06.2026, 05.00 Uhr12 LeseminutenSeit sie denken kann, gibt es im Leben von Amira Abbas Gewalt. Sie ist vier Jahre alt, als sich ihr Vater zum ersten Mal an ihr vergeht. Fünfzehn Jahre lang wird der Missbrauch andauern.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Und als sie ihn schliesslich anzeigt, folgt der nächste Tiefschlag. Am 24. November 2023 steht ihr Vater vor Gericht. Doch statt mit einer Verurteilung endet der Prozess mit herablassenden Worten des Richters und einem psychischen Zusammenbruch von Amira Abbas.Abbas sagt: «Ich hatte so sehr auf einen Schuldspruch gehofft. Dann fing der Richter an, und ich hörte nur noch Freispruch, Freispruch, Freispruch. Es fühlte sich an, als ob man mir immer wieder mit einem Hammer auf den Kopf schlägt.»Der Fall von Amira Abbas zeigt, dass der Gang vor Gericht für Opfer von sexuellem Missbrauch schwierig und teilweise entwürdigend ist – und warum so wenige Betroffene bereit sind, ihn auf sich zu nehmen. Nur wenige Sexualdelikte kommen zur Anzeige, noch weniger werden angeklagt, und nochmals weniger enden mit einem Schuldspruch.Die NZZ hat die Geschichte von Amira Abbas anhand von Gesprächen mit ihr und weiteren Beteiligten, Dokumenten aus der Untersuchung sowie Gerichts- und Justizdokumenten rekonstruiert. Eine Geschichte, die inzwischen eine unerwartete Wendung genommen hat. Zum Schutz von Amira Abbas hat die NZZ ihren und den Namen ihres Vaters geändert.Newsletter «NZZ Justiz»Das wöchentliche Update zu Kriminalität und Strafwesen – jeden Montag direkt in Ihrem Postfach.Jetzt kostenlos abonnierenDas dunkle GeheimnisAmiras Leben beginnt in einer Winternacht im Januar 1998 im kurdisch geprägten Norden des Iraks. Es ist eine schwere Geburt, die Mutter und Tochter fast das Leben kostet. Doch sie überleben. So wird es Amira Abbas später einmal vor Gericht sagen. Und sie wird sagen, sie wünsche sich manchmal, sie wäre in jener Nacht gestorben.Schon wenige Monate nach ihrer Geburt verlässt der Vater die Familie, um in der Schweiz ein neues Leben aufzubauen. Am 7. Dezember 1998 kommt Baran Abbas hier an. Den Asylbehörden gibt er einen falschen Namen an. In einer Einvernahme bei der Polizei gibt er später zu Protokoll, dass er Probleme hatte im Irak. Der Diktator Saddam Hussein, der Ende der neunziger Jahre mit eiserner Hand über das Land zwischen Euphrat und Tigris herrschte, habe Todesstrafen gegen ihn und andere politische Gegner ausgesprochen. Deshalb sei er nicht unter richtigem Namen gereist.Neun Monate verbringt er in einer Asylunterkunft, dann findet er eine Wohnung und eine Stelle. Zuerst in der Gastronomie, später als Hilfsschreiner und Spezialist für die Behandlung von Holzoberflächen. Die Arbeit gibt ihm die Möglichkeit, seine Familie in die Schweiz nachzuholen.2001 reist die Mutter mit Amira in die Schweiz. Die Familie kommt in einer kleinen Stadt in der Ostschweiz unter. Für Mutter und Tochter ist es eine Ankunft in einer Welt, in der eine Person die absolute Kontrolle besitzt: Baran Abbas.Und diese Kontrolle nutzt er aus.Amira Abbas ist vier Jahre alt, als er sie zum ersten Mal missbraucht. Sie spielt im Kinderzimmer, als ihr Vater in der Tür erscheint. In einem Zimmer mit scheusslichen, dunkelgelben Vorhängen. So wird sich Amira Abbas später in einer Einvernahme an den Übergriff erinnern. Der Vater fragt, ob sie gerne Schokolade oder sonst etwas hätte. Das kleine Mädchen antwortet, dass sie gerne saure Sachen habe. Etwas, das nach Zitrone schmeckt.Als der Vater zurückkommt ins Kinderzimmer, sagt er zu ihr, sie solle die Augen schliessen, den Mund öffnen und lecken, wie an einem Lollipop. Als das Mädchen die Augen einmal kurz öffnet, sieht sie ihn mit heruntergelassenen Hosen. Er bemerkt ihren Blick und hält ihr rasch die Hand vor die Augen.Als der Missbrauch vorbei ist, redet er ihr ein, es sei ein Geheimspiel, das alle Väter mit ihren Töchtern spielten. Das kleine Mädchen versteht damals nicht, was er ihr antut. Doch sie folgt seiner Anweisung und sagt niemandem etwas. Nicht ihrer Mutter, nicht ihrem Bruder, nicht ihren Freundinnen und Freunden.Es ist der Anfang eines Albtraums, der mit den Jahren immer schlimmer wird. Manchmal mehrmals pro Woche wird der Vater seine Tochter missbrauchen.Der TyrannBaran Abbas ist ein Mann mit zwei Gesichtern. Gegen aussen tritt er beflissen, charmant und wortgewandt auf. Amira Abbas sagt: «Alle dachten, ich hätte den coolsten Papi der Welt. Doch sobald die Tür zuging, kam ein Monster zum Vorschein.»Amira Abbas hasste dieses Leben. Sie sagt: «Ich durfte als Mädchen nichts. Nicht einmal ins Einkaufszentrum, das nur zehn Minuten entfernt war.» Manchmal habe es nicht einmal gereicht, wenn ihre Mutter dabei gewesen sei. «Er selbst musste dort sein.»Ihr Vater habe sie permanent kontrolliert: per GPS-Tracker, mit täglichen Anrufen und teilweise gar mit heimlichen Verfolgungen.Und nicht nur die Kontrolle wird extremer, je älter Amira wird, auch die Übergriffe werden brutaler. Als sie 13 ist, missbraucht Baran Abbas seine Tochter anal auf dem Bett in ihrem Kinderzimmer.Damals droht ihr Vater ihr, sie umzubringen, sollte sie jemandem von den Übergriffen erzählen. Und er versucht, ihr auch noch jede Hoffnung zu nehmen: Einem Kind werde sowieso niemand glauben.Irgendwann sei sie seelisch so gebrochen gewesen, dass sie sich während der Übergriffe als tot empfunden habe, gibt Amira Abbas später einmal bei der Staatsanwaltschaft zu Protokoll. «Ich habe gemerkt, wie die Seele meinen Körper verlässt, ich war nicht mehr präsent.»Dazu kommt die physische Gewalt. Einmal, da ist Amira Abbas 15, erhält sie einen neuen Kleiderschrank. Ihr Vater ist zu Hause, zusammen montieren sie den Schrank. Sobald ihre Mutter die Wohnung verlässt, um zu arbeiten, fängt Baran Abbas an, seine Tochter überall anzufassen. Doch sie wehrt sich, stösst ihn weg. Da holt er ein Messer.Sie sagt: «In jenem Moment kam mein Mami nach Hause. Ich brach vor ihren Füssen zusammen. Dann habe ich gesagt: Mami, entweder er oder ich, ich halt es nicht mehr aus.»In dem Moment geht Baran Abbas auch auf seine Frau los. Der Streit eskaliert derart, dass Nachbarn die Polizei rufen. Mutter und Tochter erstatten Anzeige. Baran Abbas erhält zwar ein Rayonverbot, doch schon bald ist er wieder zurück bei der Familie. Drei Monate geht es besser, dann werden die Übergriffe noch brutaler. In der Anklage wird die Staatsanwaltschaft später festhalten, Baran Abbas habe seine Tochter mit Ohrfeigen, Fäusten und Tritten traktiert. Er habe dabei auch einen Gürtel und weitere Gegenstände benutzt.Amira Abbas wehrt sich. Sie sagt: «Ich hatte irgendwann keine Scheu mehr, zurückzuschlagen.»2017 werden Amira Abbas und ihr kleiner Bruder in einer Gemeinde im Kanton Zürich eingebürgert, in die sie gezogen sind. Auch Baran Abbas erhält den Schweizer Pass, obwohl da bereits eine Strafuntersuchung wegen Gewalttaten gegen seine Ehefrau läuft.Wenig später prügelt Baran Abbas zu Hause wieder auf seine Frau ein. Der Grund: Er hat sie an einem Event ihrer Deutschschule neben zwei Männern sitzen sehen. Amira trifft ihre Mutter auf dem Gang an – Kopf und Hände voller Blut. Sie ruft die Polizei, der Vater kommt in Untersuchungshaft. Schliesslich wirft ihn Amiras Mutter aus der Wohnung.Amira Abbas verbindet damit eine Hoffnung. Die Hoffnung, dass sich das Trauma löst, wenn er nicht mehr bei ihnen wohnt. Doch das Gefühl, sie sei schuld an der Situation, es bleibt. Sie sagt: «Ich hätte mich nicht stärker hassen können.» Irgendwann habe sie gemerkt, dass sie so nicht mehr weitermachen kann.2018 findet Amira erstmals Worte für den Missbrauch. Und jemanden, dem sie sich anvertrauen kann: ihre beste Freundin. Sie treffen sich auf einem Plätzchen beim Bahnhof Stettbach. «Wir waren sicher drei Stunden zusammen und haben geheult. Wahrscheinlich haben die Leute uns für verrückte Hühner gehalten, wie wir da draussen auf der Parkbank weinten und redeten.»Doch bis sie die Kraft findet, sich der Polizei anzuvertrauen, vergehen nochmals drei Jahre.Und der Vater verfolgt sie weiter. Auch nach seinem Auszug aus der Wohnung versucht er, seine Tochter zu kontaktieren. Mehrmals täglich telefonisch und über ihre Freundinnen. Bis sie ihn blockiert und eine neue Nummer beantragt. Im Juli 2021 sieht sie ihn zum letzten Mal. Amira Abbas geht mit dem Hund einer Nachbarin spazieren, als sie einen Mann in einem Auto entdeckt, der sie anstarrt. Dann fährt er weiter. Es ist ihr Vater.Der AusbruchEin Vorfall im November 2021 ändert alles. Fast zwanzig Jahre sind da seit dem Tag vergangen, als Baran Abbas seine Tochter zum ersten Mal missbraucht hatte.Amira Abbas sitzt an diesem Tag wegen einer ganz anderen Sache auf dem Polizeiposten am Flughafen Zürich. Eine Polizistin befragt sie zu einer geringfügigen Übertretung, die sie begangen hat.Da bricht alles aus ihr heraus. Mehrere Stunden sitzt sie auf dem Posten und redet. Die Polizistin, der sie sich anvertraut, wird später in einer Zeugeneinvernahme sagen, es sei der jungen Frau sehr wichtig gewesen, einmal alles zu erzählen. Die Worte seien nur so aus ihr herausgesprudelt. «Aber gleichzeitig erkannte ich auch diese Angst, welche ganz deutlich durchgedrückt ist.»Es ist dieses Gespräch, das den Fall erst ins Rollen bringt. Vier Monate nach der Befragung am Flughafen nimmt die Polizei Baran Abbas fest. Fast zwanzig Monate sitzt er daraufhin in Untersuchungs- und Sicherheitshaft.Er sieht sich als Opfer.Immer wieder sagt er in den Einvernahmen aus, es handle sich um einen Racheplan seiner Frau und seiner Tochter. «Sie beschuldigen mich mit irgendetwas, was aus ihrem eigenen Chaos und Rache und Hass entstanden ist.»Seine Tochter habe er nie angerührt, behauptet Baran Abbas. «Sex mit der eigenen Tochter oder Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen, so etwas ist tabu, das ist verboten. Das ist gesetzlich verboten, aber auch das Herz sagt mir, dass es verboten ist.»Der RichterDer 24. November 2023 hätte für Amira Abbas zu einem Tag der Gerechtigkeit werden sollen. An diesem Tag sitzt sie im Gerichtssaal und wartet gebannt auf das Urteil des Bezirksgerichts Uster.Vor ihr im Saal nimmt Marcel Moser Platz. Er ist der zuständige Richter für den Fall – und Vizepräsident am Bezirksgericht. Ein Mann mit grosser Erfahrung. Amira Abbas ist sicher, dass ihr Vater nun für seine Taten bestraft wird. Doch es kommt anders.Urteile über Sexualstraftaten zu fällen, ist oft anspruchsvoll. Denn die Mehrheit der Fälle sind sogenannte Vier-Augen-Delikte, sie spielen sich zwischen zwei Menschen ab. Wenn einer der Beteiligten die Sache abstreitet und Beweise wie Verletzungen oder DNA-Spuren fehlen, dann wird es kompliziert. Es kommt dann auf die Frage an, wessen Aussagen das Gericht für glaubhafter betrachtet.Die Gerichte entscheiden nach einem Prinzip: «im Zweifel für den Angeklagten». Ist die Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen, endet ein Fall mit einem Freispruch. Exakte Zahlen für die Schweiz gibt es dazu nicht, weil eine nationale Statistik fehlt. Dirk Baier, Leiter des Instituts für Delinquenz und Kriminalprävention, ist der Frage wissenschaftlich nachgegangen. Gemäss seiner Erhebung sind zwischen 2022 und 2024 von 100 Personen, denen eine Vergewaltigung vorgeworfen wurde, durchschnittlich 16 wegen Vergewaltigung verurteilt worden – also nicht einmal jede fünfte.Eine Einschränkung gibt es dazu: Möglicherweise sind einige der Beschuldigten zwar nicht wegen Vergewaltigung, aber wegen Tatbeständen wie sexueller Nötigung verurteilt worden. Dies lasse sich mit den vorhandenen Statistiken nicht überprüfen, sagt Baier.Experten gehen zudem davon aus, dass die Mehrheit der Fälle gar nie angezeigt wird. Laut dem Crime Survey 2022, einer von mehreren Hochschulen in der Schweiz durchgeführten Umfrage, erstattet nur rund jedes achte Opfer von sexueller Gewalt Anzeige. Die neuste Befragung von 2025 ist noch nicht veröffentlicht, laut Baier ist die Anzeigerate aber konstant tief geblieben.Bei Amira Abbas’ Vater wischt der Gerichtsvorsitzende Moser alle Vorwürfe beiseite. Einzig in Nebenpunkten spricht er Baran Abbas schuldig – und verurteilt ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Im schriftlichen Urteil betonen er und seine Richterkollegen später vor allem die angeblichen Widersprüche in den Aussagen von Amira Abbas. So habe sie einmal ausgesagt, ihr Vater habe Gleitcrème verwendet, als er sie missbrauchte. In einer späteren Befragung konnte sie sich daran aber nicht mehr erinnern. Das Gericht kommt deshalb zu dem Schluss, dass die Aussagen von Amira Abbas «gesamthaft angezweifelt werden müssen».Seltsam finden es Moser und seine Richterkollegen zudem, dass man beim Beschuldigten weder kinderpornografisches Material noch Nachrichten, E-Mails oder Fotos gefunden habe, die auf den Missbrauch der Tochter hinwiesen. Erstaunlich sei zudem, dass die Tochter selbst keine «Beweise sicherte», die sie den Behörden hätte vorlegen können.Auch die Tatsache, dass der Beschuldigte an seiner Arbeitsstelle mehrere minderjährige weibliche Lernende sexuell belästigt und seine Frau zu Sex genötigt hat, ändert nichts an der Beurteilung des Gerichts. Es verurteilt Baran Abbas zwar in diesen Fällen. Aber daraus könne nicht geschlossen werden, «dass es naheliegend wäre, dass er auch seine Tochter sexuell missbrauchte».Zudem macht das Gericht Gründe geltend, warum Amira Abbas die Geschichte ihres 15 Jahre dauernden Missbrauchs erfunden haben könnte. So habe sie womöglich versucht, «mit (unwahren) Aussagen über sexuellen Missbrauch Mitleid zu erregen». Mitleid bei ihrem Freund, mit dem sie Schluss machte. Und Mitleid bei der Polizistin, die sie befragte. Beides seien für sie schliesslich «unangenehme Situationen» gewesen. Und die Richter sehen noch diverse weitere Motive: Vielleicht wollte sie Rache nehmen am strengen Vater, vielleicht die Mutter zur Scheidung bewegen, und vielleicht habe sie auf eine hohe Genugtuung gehofft.Es ist in diesem Fall aber nicht nur die Begründung des Urteils, sondern auch die Art und Weise, wie Richter Moser den Prozess führt, die bei den Anwesenden für Irritation sorgt. Als er sein Urteil verkündet, rennt Amira Abbas in Tränen aufgelöst aus dem Saal und bricht dort zusammen. Ihre Anwältin Beatrice Schindlberger fordert einen Notarzt an.Doch statt die Urteilseröffnung zu unterbrechen, macht Richter Moser weiter. So schildern es Schindlberger und weitere Personen, die vor Ort waren, übereinstimmend.Als Privatperson im Saal befand sich auch die ehemalige Staatsanwältin, die in dem Fall bis zu ihrem Jobwechsel ermittelt hatte. Sie sagt auf Anfrage, sie habe in ihrer Karriere nie eine so krasse Täter-Opfer-Umkehr erlebt wie in diesem Fall. Der Richter habe Amira Abbas von Anfang an nicht ernst genommen, ihre Aussagen in Zweifel gezogen und die Position des angeklagten Vaters eingenommen.Die ehemalige Staatsanwältin sagt: «Richter sollten einen Fall neutral beurteilen, hier war das Gegenteil der Fall.» Es handle sich um einen ausserordentlich schlimmen Fall, der aber ein Muster bei vielen Sexualdelikten aufzeige. «Zu oft wird Beschuldigten vor Gericht mehr Glauben geschenkt als den Opfern.»Nach der Verhandlung reicht unter anderem eine der Opferanwältinnen eine informelle Beschwerde beim Gericht ein. Die Antwort ist lapidar: Man nehme die Rückmeldung zur Kenntnis und habe Richter Moser informiert.Zwei Jahre später kommt es vor Obergericht zu einer spektakulären Wende.Die WendeDas Zürcher Obergericht dreht das Urteil im November 2025 komplett um – und übt scharfe Kritik an der Vorinstanz.Die Aussagen von Amira Abbas seien «über alle vier Einvernahmen hinweg konstant, uneingeschränkt authentisch und in sich stimmig», schreiben die Richter in ihrem Urteil. Abbas nenne verschiedene Details und eigene Eindrücke und verzichte auf Dramatisierungen.Das vom Bezirksgericht vorgebrachte angebliche Rachemotiv bezeichnen die Oberrichter als «reine Spekulation, die jeglicher Grundlage entbehrt». Vor allem aber sei schlicht nicht vorstellbar, dass die junge Frau «selbst bei herausragenden schauspielerischen Fähigkeiten und weit überdurchschnittlichen kognitiven Fähigkeiten» diese komplexe Geschichte frei erfunden und über alle Instanzen hinweg glaubhaft erzählt habe. Und erst noch so planmässig vorgegangen sei, im Vorfeld noch anderen Personen vom Missbrauch zu erzählen, damit diese die Sache dann bezeugten.Auch dass sie die Geschehnisse nicht immer exakt gleich schildere, sei kein Hinweis darauf, dass die Sache nicht passiert sei. Im Gegenteil: Erzähle jemand immer exakt das Gleiche, sei dies eher ein Zeichen dafür, dass die Geschichte erfunden und auswendig gelernt worden sei.Am Ende spricht das Obergericht Baran Abbas wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und mehrfacher Schändung schuldig. Wegen der langen Zeitdauer der Taten und der massiven psychischen und physischen Gewalt, die er ausgeübt habe, sei die Strafe hoch anzusetzen. Es verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren.Wie er seine Tochter behandelt habe, lasse auf eine «beispiellose Empathielosigkeit schliessen». Er habe sie «richtiggehend zu einem willenlosen Sexualspielzeug» degradiert.Das Bundesgericht hat den Entscheid inzwischen bestätigt, womit das Urteil gegen Baran Abbas rechtskräftig geworden ist.Der AbwesendeDoch einer fehlt bei diesem Prozess: Baran Abbas. Bereits ein halbes Jahr vor der Verhandlung am Obergericht setzt er sich in den Irak ab. Nicht heimlich, sondern ganz offiziell. Im Februar 2025 meldet er sich in der Schweiz ab. Möglich ist dies, weil das Bezirksgericht in Uster weder eine Ausreisesperre noch andere Ersatzmassnahmen wie eine Schriftensperre angeordnet hat.Der vorsitzende Richter Marcel Moser nimmt auf Anfrage keine Stellung zum Fall und zu seiner Verhandlungsführung. Die Medienverantwortliche des Gerichts verweist auf das schriftliche Urteil. Darüber hinaus kommentiere man den Entscheid nicht. Die Entlassung des Beschuldigten sei eine logische Konsequenz des gefällten Urteils.Die 15 Jahre im Gefängnis werden Baran Abbas damit erspart bleiben. Denn dass der Irak einen eigenen Staatsbürger an die Schweiz ausliefern wird, ist nahezu ausgeschlossen. Die einzige Chance bestünde noch darin, ihn international zur Verhaftung auszuschreiben.Das dürfte bei Baran Abbas geschehen sein. Zum konkreten Fall können die zuständigen Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Zürich nichts sagen. In der Regel werde eine internationale Ausschreibung aber bei einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten veranlasst. In dem Fall könnte Baran Abbas den Irak nie mehr verlassen, ohne zu riskieren, festgenommen und an die Schweiz überstellt zu werden. Das Migrationsamt hat zudem ein Verfahren zum Entzug des Schweizer Passes gestartet.Amira Abbas ist heute 28 – und eine selbstbewusste junge Frau. Ein Loch aber bleibt in ihrem Leben. «Manchmal wünscht sich das kleine Mädchen in mir, dass es einen Vater gäbe. Ich hatte einen Erzeuger, aber nie einen Vater. Das tut weh, aber damit muss ich leben.»Passend zum Artikel
15 Jahre Missbrauch und ein Richter, der ihr nicht glaubt – die verstörende Geschichte von Amira Abbas
Als die junge Zürcherin ihr Schweigen bricht, glaubt ihr der Richter nicht. Eine verstörende Geschichte über Missbrauch und einen Täter, der trotz Verurteilung auf freiem Fuss bleibt.







